Rehazentren Leasing

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Rehazentren Leasing

Kurze Zusammenfassung: Leasing von Rehazentren bietet Betreibern moderne Geräte und finanzielle Flexibilität ohne hohe Anfangsinvestitionen. Verschiedene Leasingoptionen, wie Operating und Financial Leasing, bieten flexible Laufzeiten und die Möglichkeit, die Einrichtung nach Vertragsende zu kaufen, zurückzugeben oder den Vertrag zu verlängern. Der Leasingnehmer ist für Wartung und Versicherung der Geräte verantwortlich.

Rehazentrum leasen

Ein Rehazentrum zu leasen, ist für viele Betreiber die einzige Möglichkeit, ein derartiges Projekt zu realisieren. Das Leasen gerade so umfangreicher Objekte bietet viele Vorteile. Der Betreiber verfügt stets über moderne wettbewerbsfähige Geräte, der finanzielle Freiraum ist gewährleistet.

Optimal ist das Leasen, wenn die Leasingraten für die Nutzung gezahlt werden, gleichzeitig jedoch ein Teil der Einnahmen für den späteren Kauf des Zentrums zurückgelegt wird. Rehazentren gehören in die Kategorie Investitionsgüter.

Die Nutzung des Rehazentrums

Die effektive Nutzung der Geräte des Rehazentrums ist abhängig von der im Leasingvertrag vereinbarten Laufzeit. Beim Operating Leasing wird das Objekt nach Beendigung der Laufzeit zurückgegeben.

Das Financial Leasing hingegen enthält im Vertrag die sogenannte Grundmietzeit, deren Laufzeit von der geschätzten Nutzungsdauer, in diesem Falle der Geräte des Rehazentrums, abhängig ist. Die Grundmietzeit liegt also zwischen 50 % und 75 % der „Lebensdauer“ der Leasing-Objekte.

Das Standard-Leasing ermöglicht drei Lösungen: Das Rehazentrum wird nach Beendigung der Laufzeit übernommen also zum Restwert gekauft, die Geräte werden an den Leasinggeber zurückgegeben oder der Leasingvertrag wird verlängert.

Ausstattung eines modernen Rehazentrums

Ein modernes Rehazentrum umfasst eine Reihe von spezialisierten Geräten und Einrichtungen. Dazu gehören Ausdauer-Trainingsgeräte wie:

  • Fahrradergometer
  • Stepper
  • Crosstrainer
  • Laufbänder

Es gibt auch:

  • spezielle Kraft-Trainingsgeräte für die medizinische Trainingstherapie
  • Koordinationstrainingsgeräte
  • Hilfsmittel
  • Gehbarren
  • Sprossenwände
  • Minitrampoline
  • Schlingentische
  • Elektrotherapiegeräte für Schmerzlinderung und Muskelstimulation
  • Rücken-Center
  • Oberkörperergometer

Zusätzlich zur Geräteausstattung verfügen Rehazentren über spezielle Räumlichkeiten für:

  • Physiotherapie
  • Ergotherapie
  • medizinisches Training
  • Umkleideräume
  • sanitäre Anlagen

die barrierefrei gestaltet sind. In der Orthopädietechnik unterstützen sie Patienten bei der Anpassung von Hilfsmitteln wie Korsetts, Orthesen oder Prothesen.

Rehazentren Leasing: Wer ist Eigentümer?

Der Leasinggeber bleibt weiterhin Eigentümer, während der Leasingnehmer als Besitzer fungiert. Für den Leasingnehmer entstehen jedoch Verpflichtungen, er muss dafür sorgen, dass die Leasingobjekte jederzeit komplett funktionsfähig zur Verfügung stehen. Notwendige Reparaturen oder Ausbesserungen sind zeitnah durchzuführen.

Der Leasinggeber muss moderne und einsatzfähige Geräte, in diesem Falle ein Rehazentrum, zur Verfügung stellen. Ab dem Zeitpunkt des Leasingabkommens ist der Leasingnehmer verantwortlich für die Leasingobjekte.

Leasing-Laufzeit

Der Leasingnehmer ist verpflichtet, das Zentrum in funktionsfähigem Zustand und gepflegt innerhalb der gesamten Laufzeit des Leasing-Vertrages zu halten. Für Schäden, die von Dritten verursacht werden, ist der Leasingnehmer verantwortlich. Somit ist klar, dass entsprechende Versicherungen zwingend abgeschlossen werden müssen.

Bei einem derart umfangreichen Leasingobjekt ist die Beratung mit einem Experten für Versicherungswesen sinnvoll. Es ist letztendlich im Sinne des Rehazentrum-Betreibers, dass seine Einrichtung stets einwandfrei funktioniert.

Flexible Leasingverträge beim Rehazentren Leasing

Leasing Varianten sorgen für flexibles Leasen: Der Vollamortisationsvertrag punktet mit fester Laufzeit, enthält jedoch die Verlängerungsoption. Der Teilamortisationsvertrag wird häufig von Gewerbetreibenden genutzt, die Nutzungsoption ist flexibel.

Jede Leasingrate reduziert den Restwert der geleasten Objekte. Der kündbare Leasingvertrag kann zu den vereinbarten Zeitpunkten problemlos gekündigt werden. Die Variante Value Flex gibt die Möglichkeit, Laufzeit und Raten der Nutzungsdauer des Rehazentrums anzupassen.

Durch Leasing werden die Kosten sozusagen verteilt. Der geschäftliche Vorteil der Geräte für ein Rehazentrum besteht nicht im Besitz der Geräte, sondern lediglich in der Nutzung. Unterschiedliche Modelle werden von vielen Anbietern den Kunden präsentiert.

Weniger Rückzahlung zum Leasingbeginn hilft dem Betreiber, sich intensiv um die Gewinnung von Patienten zu bemühen, die dann gleichzeitig im Rehazentrum aufgenommen werden können. Die Zahlungspause zu Beginn ist für viele Betreiber noch flexibler und akzeptabel. Individuelle Lösungen werden von vielen Leasinggebern angeboten.

Die vertragliche Dauer

Im Falle des Rehazentren-Leasings empfiehlt sich die Value Flex-Lösung. Es handelt sich um ein großes Projekt; die finanzielle Planung kann mit einem Leasingabkommen, welches über eine längere Laufzeit verfügt, durchaus zu einem optimalen Ergebnis kommen.

Eine Alternative ist der StepInVest-Vertrag, der zur Realisierung komplexer Projekte genutzt wird. Viele Komponenten, die zum Rehazentrum gehören, wie technische Geräte, Software usw. werden von unterschiedlichen Lieferanten beschafft. Der Leasinggeber unterstützt bei der Projektplanung und sorgt für die prompte Zahlung der Anschaffungen.

Wenn alle notwendigen Geräte für das Rehazentrum geliefert wurden und einsatzbereit sind, werden alle Kosten in einem Leasingvertrag zusammengeschlossen. Der Betreiber kann kalkulieren und planen. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, sind Reha-Zentren nicht nur auf die modernsten und neuesten Geräte angewiesen, auch die jeweiligen Trends müssen berücksichtigt werden.

Das Leasen eines Rehazentrums ist aus steuerlicher Sicht attraktiv; die Betreiber nutzen Leasing, statt in ein komplettes Rehazentrum zu investieren. Leasingverträge verfügen in der Regel nicht über strenge Richtlinien, sodass in der Praxis jeder Leasingvertrag individuell gestaltet werden kann.

Der Leasingnehmer nutzt stets eine neuwertige Ausstattung, wenn der Vertrag dementsprechend aufgesetzt wird. Die „alten“ Geräte oder die gesamte Ausstattung werden zurückgegeben und neuere, modernere Elemente dem Leasingnehmer zur Verfügung gestellt.

Leasingobjekte

Es ist nicht relevant, ob es sich um eine Einrichtung für ein Rehazentrum handelt oder um eine Autowerkstatt. Der Leasingnehmer ist in jedem Falle haftbar für Schäden am Leasingobjekt. Der Leasingnehmer muss Vorsorge treffen, denn er ist ebenfalls haftbar für Diebstahl und Vandalismus.

Daher ist eine entsprechende Versicherung unbedingt erforderlich. Wenn Schäden im Rehazentrum entstehen, die von Mitarbeitern des Leasingnehmers verursacht werden, fallen auch diese Ereignisse in den Verantwortungsbereich des Leasingnehmers.

Der Leasingnehmer haftet komplett für die gesamte Leasingdauer; die Haftung umfasst alle Eventualitäten. Besondere Vereinbarungen können im Leasingvertrag festgehalten werden; allerdings sind bezüglich Haftungsbedingungen kaum andere Möglichkeiten in der Praxis zugänglich.

Versicherungen für Rehazentren Leasing

Bei einem Leasingabkommen, welches Rehazentren betrifft, sind spezielle Versicherungen notwendig. Ob nun unbedingt eine Vollkaskoversicherung wie beim klassischen Auto-Leasing erforderlich ist, sollte mit dem Versicherungs-Berater besprochen werden. Mindestens ist eine Haftpflichtversicherung zwingend notwendig; es ist jedoch sinnvoll, sich in dieser Beziehung abzusichern.