Transporter Leasing

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Transporter Leasing

Kurze Zusammenfassung: Transporter-Leasing ist eine flexible Finanzierungslösung, bei der der Leasingnehmer für die Wartung und Pflege des Fahrzeugs zuständig ist. Der Leasingvertrag definiert die Dauer, Raten und Rückgabebedingungen. Es gibt verschiedene Leasingoptionen, die an die Bedürfnisse des Leasingnehmers angepasst sind.

Transporter Leasing

Beim Leasing wird ein Gegenstand bzw. ein Fahrzeug wie in diesem Fall ein Transporter, für einen bestimmten monatlichen Betrag dem Leasingnehmer vom Leasingeber zur Nutzung überlassen. Dabei ist der Leasingnehmer für den Leasinggegenstand verantwortlich.

Leasing hat den Vorteil, dass immer die neuesten und am technisch höchst entwickelten Transporter zur Verfügung stehen. So ist es unwahrscheinlicher, dass es zu großen Verschleißteilreparaturen kommt. Nach der festgelegten Leasingdauer kann das Leasing Objekt dann zurückgegeben werden und ein neues Fahrzeug zeitweise in die Flotte aufgenommen werden.

Bei der Nutzung des Leasingobjektes handelt sich um eine Nutzung im privaten rechtlichen Sinn. Dabei wird das Objekt selbst genutzt ohne einen geschäftlichen Hintergrund. Wird das Objekt dagegen von einer Firma geleast, so ist eine geschäftliche Nutzung, welche aber im Leasingvertrag festgeschrieben sein muss.

Eine vorgeschrieben Nutzung für das Leasing Objekt gibt es nicht. Ausschlusskriterien wie Gefahrguttransport und ähnliches können aber im Leasingvertrag festgeschrieben werden.

Leasing – vorübergehend in Besitz

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Eigentum und Besitz. Im Falle des Leasing eines Transporters bleibt das Eigentum bei dem Leasingeber, der Leasingnehmer dagegen wird der Besitzer des Transporters.

Als Besitzer hat der Leasingnehmer die volle Verantwortung für das Fahrzeug. Der Leasingnehmer bekommt den Fahrzeugschein für den Transporter ausgehändigt und ist auch dazu verpflichtet für die ordnungsgemäße Versicherung, den Steuerzahlung und die notwendigen Reparaturen sowie für die Fahrzeuginstandhaltung zu sorgen.

Der Leasingeber behält den Fahrzeugbrief und das Eigentum des Transporters. Nach Rückgabe am Ende der Leasingzeit geht der Besitz ebenfalls wieder an den Leasingeber über.

Bekannteste Transporter Hersteller und ihre bekannten Modelle:

  • Mercedes-Benz: Bekannt für die Sprinter-Reihe, eine der populärsten Transporter für gewerbliche Nutzung mit zuverlässiger Leistung und vielseitigen Aufbauoptionen.
  • Ford: Ford Transit, ein weitverbreiteter Transporter, bekannt für seine Langlebigkeit und Anpassungsfähigkeit an verschiedene Transportbedürfnisse.
  • Volkswagen: Der VW Transporter, speziell die T-Reihe wie T6, ist berühmt für seine Qualität und Vielseitigkeit im Kleintransporter-Segment.
  • Renault: Renault Master, ein bevorzugter Transporter für Lieferdienste, zeichnet sich durch geräumigen Laderaum und wirtschaftliche Effizienz aus.
  • Fiat: Der Fiat Ducato ist beliebt im Bereich der leichten Nutzfahrzeuge und wird oft als Basis für Wohnmobile genutzt.
  • Peugeot: Peugeot Boxer, bekannt für sein robustes Design und die Fähigkeit, schwere Lasten zu transportieren.
  • Citroën: Citroën Jumper, ähnlich dem Peugeot Boxer, bietet großzügigen Laderaum und wird oft für kommerzielle Lieferungen verwendet.
  • Iveco: Der Iveco Daily steht für hohe Nutzlastkapazität und wird sowohl als Lieferwagen als auch als Kleinbus eingesetzt.
  • Opel: Opel Vivaro, bekannt für seine Flexibilität und Wirtschaftlichkeit, ist eine beliebte Wahl für kleinere Unternehmen.
  • Nissan: Der Nissan NV400 bietet eine große Auswahl an Größen und ist bekannt für seine Zuverlässigkeit und geräumigen Laderaum.

Der Leasingvertrag

Leasingeber und Leasingnehmer gehen beim Leasing eines Transporters ein Vertrauensverhältnis ein, welche allerdings durch einen Vertrag festgehalten wird. Der Leasinggeber überlässt dem Leasingnehmer sein Fahrzeug, welches zwar durch den Vertrag abgesichert ist, aber dennoch auch ein Vertrauensverhältnis aufweist.

Wichtig ist aber vor allem das Vertragsverhältnis. Hierin werden die Pflichten und auch die Rechte sowohl des Leasingeber als auch des Leasingnehmer genau festgehalten. Weiter Punkte die im Vertragsverhältnis inbegriffen sind, sind unter anderem die Leasingdauer, die monatliche Rate und auch die Rückgabe Voraussetzungen. Ein weiteres Verhältnis zwischen Leasingeber und Leasingnehmer liegt nicht vor.

Die Leasingdauer für ein Leasing Objekt kann individuell im Leasingvertrag festgelegt werden. Je länger die Laufzeit, desto geringer sind die Leasingraten, desto wahrscheinlicher ist aber auch ein Verschleiß der Teile des Transporters und es können dann hohe Reparaturkosten auf einen zukommen. In der Regel wird eine Leasinglaufzeit von drei Jahren angeboten. Diese kann aber im Vertrag angepasst werden.

Leasingvarianten

Beim Leasing gibt es unterschiedliche Modelle. Zum einen gibt es das Restwertleasing. Dabei wird bei Leasingbeginn der aktuelle Wert des Fahrzeugs festgelegt und auch der möglich Wert bei der Rückgabe des Transporters geschätzt und in den Vertrag eingetragen. Nach Ende der Leasingdauer wird das Fahrzeug zurückgegeben und der aktuelle Fahrzeugwert wird nochmals geschätzt.

Dabei kann der Wert von dem geschätzten Wert abweichen. Wird der Wert des Transporters geringer eingeschätzt, so ist der Leasingnehmer dazu verpflichtet die Differenz zu zahlen. Daher ist es bei so einem Leasing wichtig, dass das Leasingobjekt immer in einem einwandfreien Zustand gehalten wird. Ist der Transporter ab in Ordnung und der Wert höher als der festgehaltene Wert, dann erhält der Leasingnehmer 70 % des Mehrwertes ausbezahlt.

Ein Restwertleasing kann dementsprechend ein Risiko sein. Ein anderes Modell ist das Kilometerleasing. Dabei wird ein bestimmter Kilometerstand bei Rückgabe festgelegt. Diesen darf das Fahrzeug, in diesem Fall der Transporter nicht überschritten haben. Im Vertrag sind bei diesem Leasingmodell Beträge für Mehr- oder Minder Kilometer festgelegt.

Bei so einem Vertrag sollte darauf geachtet werden, dass der Betrag für die Mehr- und Minder Kilometer gleich ist. Hat man bei der Rückgabe des Leasing Objekts mehr Kilometer auf dem Tacho, so muss der Betrag pro Kilometer bezahlt werden. Sind dagegen weniger Kilometer im Leasingzeitraum gefahren worden, so bekommt der Leasingnehmer den Betrag entsprechend ausbezahlt. Bei einem Vertrag mit Kilometerleasing ist die monatliche Leasingrate geringer, wenn weniger Kilometer angegeben wurden.

Rechte und Pflichten

Beim Transporter Leasing ist im Vertrag alles zum Leasingverhältnis zwischen Leasingeber und Leasingnehmer festgehalten. So unter anderem Laufzeit, Rechte und Pflichten von Leasingeber und Leasingnehmer, Rückgabe Voraussetzungen, Modell des Leasing, Nutzungseinschränkungen und die monatliche Rate. Der Aufbau des Vertrags ist relativ frei. Eine starre Vorschrift gibt es hier nicht.

Beim Transporter Leasing übernimmt der Leasingnehmer all Pflichten des Eigentümers, obwohl das Eigentum beim Leasingeber bleibt. Daher ist der Leasingnehmer dazu verpflichtet für die Ordnungsgemäße Versicherung, Instandhaltung und Versteuerung des Leasing Objekts aufzukommen. Der Leasingnehmer haftet komplett für das Leasingobjekts während der Leasingdauer.

Wenn im Vertrag die Versicherungsart festgelegt ist, ist der Leasingnehmer dazu verpflichtet. Ansonsten ist der Leasingnehmer frei, die entsprechende Versicherung auszuwählen. Oft werden bei Leasingobjekten aber Vollkaskoversicherungen verlangt.

Aber auch so ist es bei Leasingobjekten sinnvoll die obligatorische Vollkaskoversicherung zu wählen, um nicht auf Schadenskosten des Leasingobjektes nach einem Unfall sitzen zu bleiben. Gerade bei einem Vollschaden müsste der Leasingnehmer dem Leasingeber dann das Fahrzeug erstatten.

Nach Ende der Leasingdauer kann der Leasingnehmer das Leasingobjekt zu einem bestimmten und vorher festgelegten Betrag kaufen. Eine Möglichkeit der Verlängerung des Leasing ist oft auch gegeben. Allerdings muss der Leasingeber darauf nicht eingehen. In der Regel werden Rückkaufoptionen und Optionen zur Leasingverlängerung bereits im Leasingvertrag von Anfang an festgehalten.