Kurze Zusammenfassung: Gabelstapler Leasing bietet Unternehmen flexible Nutzung von Flurförderzeugen mit steuerlichen Vorteilen und Serviceleistungen. Der Leasingnehmer erhält Nutzungsberechtigung, muss aber Pflichten wie Instandhaltung erfüllen. Verschiedene Leasingoptionen und Vertragsdauern sind möglich, wobei der Restwert zu beachten ist.
Gabelstapler leasen
Gabelstapler sind im modernen Warenwirtschaftsverkehr kaum zu ersetzen. Wenn jedoch ein Unternehmen dem Kauf gegenüber abgeneigt ist, bietet das Gabelstapler Leasing eine hervorragende Möglichkeit, ein Gerät über eine begrenzte Zeit zu mieten.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Einerseits kann das Gerät steuerlich abgesetzt werden, andererseits wird für Serviceleistung garantiert. Ebenso darf die Laufzeit flexibel gewählt und eine individuelle Ausstattung zusammengestellt werden.
Beim Gabelstapler Leasing handelt es sich um ein Investitionsgut – denn das hochfunktionale Gerät kann aktiv in den Produktionsprozess eingebunden werden. Da es einerseits von menschlicher Hand bedient wird und sinnvoll zur Fertigstellung einzelner Produkte eingesetzt wird, kann es klar in diese Kategorie eingestuft werden.
Besitz und Eigentum
Wenn Sie sich zum Leasen eines Flurförderzeugs entschließen, liegt das Eigentum – anders als beim Kauf – nicht bei Ihnen. Sie erwerben mit dem Leasing das Gebrauchsrecht, jedoch nicht das Eigentumsrecht. Falls Sie Änderungen vornehmen wollen, müssen Sie das zuerst mit ihrem Vertragspartner absprechen, möglicherweise sind Sie sogar dazu verpflichtet, Reparaturen selbst zu übernehmen. Eine gute Möglichkeit, wenn Sie mehrere Geräte beziehen wollen.
Bekannteste Hersteller von Gabelstaplern
Die bekanntesten Hersteller von Gabelstaplern weltweit umfassen eine Reihe von Unternehmen, die für ihre Qualität, Zuverlässigkeit und technologische Innovationen bekannt sind. Zu den führenden Marken gehören:
- Toyota Material Handling: Toyota ist bekannt für die Herstellung einer breiten Palette von hochwertigen Gabelstaplern und ist einer der führenden Gabelstaplerhersteller weltweit.
- Linde Material Handling: Linde ist ein deutscher Hersteller, der für seine innovativen und effizienten Gabelstapler bekannt ist.
- Jungheinrich: Ebenfalls aus Deutschland, bietet Jungheinrich eine große Auswahl an Flurförderzeugen und Lagerlösungen an.
- Crown Equipment Corporation: Ein amerikanisches Unternehmen, das für seine langlebigen und leistungsstarken Gabelstapler bekannt ist.
- Hyster-Yale Materials Handling: Hyster und Yale sind Teil derselben Unternehmensgruppe und bieten eine breite Palette an Gabelstaplern für verschiedene Anwendungen an.
- KION Group: Die KION Group, zu der Marken wie Still und OM gehören, ist ein führender Hersteller von Gabelstaplern und Lagertechnikgeräten.
- Mitsubishi Forklift Trucks: Bietet eine umfassende Palette an Gabelstaplern und ist für seine robusten und zuverlässigen Maschinen bekannt.
- Komatsu Ltd.: Ein japanisches Unternehmen, das eine Vielzahl von Bau- und Bergbaumaschinen herstellt, einschließlich Gabelstaplern.
- Doosan Industrial Vehicle: Teil der südkoreanischen Doosan-Gruppe, bekannt für ihre leistungsstarken und effizienten Gabelstapler.
- Clark Material Handling Company: Einer der ältesten Gabelstaplerhersteller, bekannt für die Entwicklung des ersten Gabelstaplers und eine breite Produktpalette.
Rechte und Pflichten der Vertragspartner
Doch welche Pflichten hat der Leasinggeber Ihnen gegenüber genau? Zum einen beschafft der Leasinggeber das Fahrzeug und stellt es Ihnen zur Verfügung. Normalerweise können Sie aus mehreren Modellen und Varianten auswählen. Des Weiteren hat er keinen vorherigen Anspruch auf den vollen Kaufpreis, Sie zahlen ihm eine monatlich festgelegte Rate.
Innerhalb eines vorher ausgemachten Zeitraumes dürfen Sie den Gabelstapler nach Belieben nutzen und abstellen, wo Sie wollen, sofern dies nicht gegen arbeitsrechtliche Sicherheitsbestimmungen verstößt. Nach Vertragsende muss der Leasinggeber das Gerät zurücknehmen und Ihnen möglicherweise Servicestellen zur Reparatur zur Verfügung stellen.
Bei der Überlegung, einen Gabelstapler zu leasen, sollten Sie sich jedoch vorher gut beraten lassen. Üblicherweise wird ein Zeitraum von 12 bis 48 Monaten vereinbart, in dem Sie den Erwerbspreis innerhalb von festgelegten Raten monatlich an den Leasinggeber zurückzahlen. Wenn Sie sich jedoch dazu entschließen, das Gerät anschließend zurückzugeben, bleibt oft ein Restwert übrig. Eventuell müssen Sie, als Leasingnehmer, diesen Restwert (entsteht bei starken Abnutzungserscheinungen oder Schäden) übernehmen.
Im Gegensatz zum Eigentum entfällt dieses Vorrecht beim Leasing. Der Leasingnehmer ist und bleibt Nutzungsberechtigter, ein persönliches Eigentum entfällt für ihn. Der Vertrag kommt unter der Voraussetzung zustande, dass der Leasingnehmer das Fahrzeug nutzen und nach Wunsch gebrauchen kann. Zuerst muss jedoch die Leasinggesellschaft bzw. das Kreditinstitut das Eigentum über den Gabelstapler rechtlich erwerben.
Eine Kostentilgung erfährt der Leasinggeber über die Einbeziehung seines Kunden über das Leasen – monatlich wird der Kaufpreis dem Institut gezahlt und mögliche Erwerbskosten somit auf lange Sicht zurückerstattet, falls der Kauf vom Eigentümer über die Bank und einen Kredit geschieht.
Der Leasingvertrag
Ein Leasingvertrag kann auf unterschiedliche Weise geschlossen werden. Einen gut durchdachten Leasingvertrag erkennen Sie unter anderem daran, wie die Raten geregelt sind (monatlich, vierteljährlich,…). Ebenso sind die Rückgabemöglichkeiten beschrieben (Abkauf, Rückgabe,…) und wichtig ist unter anderem der Nutzungsumfang (Kilometer, Maschinenstunden,…).
Der Leasingnehmer ist gegenüber dem Leasinggeber verpflichtet, das Flurfahrzeug instand zu halten. Mehr noch – die eigenständige Handhabung in Bezug auf Reparaturen und beispielsweise regelmäßige Überprüfung der Gabelzinken. Sollte ein Problem auftreten, muss dieses schnellstmöglich gelöst werden, sonst kann der Eigentümer etwaige Ansprüche erheben.
Festgelegt werden sämtliche Pflichten und Rechte in einem Leasingvertrag, der beidseitig in Einvernehmen unterzeichnet wird. Die Verantwortung trägt jedoch hauptsächlich der Nutzer des Gabelstaplers.
Da es sich bei einem Leasingvertrag um keinen gesetzlich geregelten Vertrag handelt, können diverse Varianten ausgehandelt werden. Der Geber kauft in der Regel dem Hersteller den Gabelstapler ab und wird somit der Eigentümer über das Gerät. Die Weitergabe geschieht an dem Nehmer, der das Nutzungsrecht bzw. die Mietberechtigung, in Kauf nimmt.
Während der gesamten Nutzungslaufzeit ist der Leasinggeber dafür verantwortlich, dass die Maschine in einem einwandfreien Zustand ist (gebrauchstauglicher Zustand). Dennoch muss der Leasingnehmer bewusst auf Mängel achten und diese melden oder den Gabelstapler in die Werkstatt bringen.
Versicherung
In manchen Leasingverträgen ist eine Klausel enthalten, die besagt, dass gegen eine monatliche Pauschale für eine obligatorische Vollkaskoversicherung seitens des Leasinggebers gesorgt wird. Unter anderem wird auch für Inspektionen, Wartung und Reparaturen gesorgt, das Stichwort lautet hier Serviceleasing.
Unter anderem werden in einer Versicherung Schäden wie Bedienungsfehler und Kurzschluss- und Überspannungsschäden teilweise bis ganz übernommen. Wichtig beim Abschließen des Vertrages ist jedoch die vollständige Verrechnung der monatlichen Versicherungskosten innerhalb der Leasingkosten.
Am Ende der Laufzeit
Sobald sich der vereinbarte Vertragsrahmen dem Ende neigt, kann die Laufzeit jedoch nicht verlängert werden. Möglich ist es zudem, den Gabelstapler abzulösen und eine Rückkaufoption auszuhandeln.
Der Leasingnehmer ist jedoch bis zum Ende hin verantwortlich für den Restwert des Objektes, welchen er eventuell zur Gänze übernehmen muss. Der Gabelstapler ist und bleibt jedoch, auch für eine relativ kurze Mietdauer, ein wichtiger Bestandteil in einem gut funktionierenden Unternehmen.