Auto, KFZ Leasing

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Auto, KFZ Leasing

Kurze Zusammenfassung: Leasing ist eine Finanzierungsalternative, bei der ein Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum genutzt wird, ohne dass das Eigentum übergeht. Der Leasingnehmer zahlt monatliche Raten und kann das Fahrzeug nach Vertragsende zurückgeben, kaufen oder den Vertrag verlängern.

Was bedeutet und wie funktioniert Auto Leasing?

Vereinfacht ausgedrückt bedeutet Leasing, dass über die Nutzung eines Fahrzeuges ein Vertrag über einen festgelegten Zeitraum geschlossen wird. Die Vertragsparteien werden dabei Leasingnehmer und Leasinggeber genannt. Das Wort Leasing leitet sich aus dem englischen Wort für Vermietung ab. Beim Leasing wird also lediglich der Fahrzeugnutzen gezahlt.

Es handelt sich sozusagen um eine Finanzierungsalternative, wobei der Leasinggeber das Auto oder Kfz beschafft und finanziert und dem Leasingnehmer dies gegen eine monatliche Zahlung des Leasingentgeltes zur Nutzung überlässt.

Auto und Kfz Leasing zählt dabei zu den Konsumgütern, diese werden ausschließlich für den privaten Gebrauch hergestellt. Sie dienen der Befriedigung von Konsumbedürfnissen und werden nach Ablauf ihrer Nutzungsdauer entsorgt.

Die Nutzung des Leasingobjektes kann beim Auto und Kfz Leasing variieren und muss im Nutzungsüberlassungsvertrag geregelt werden. In diesem Bereich sind Verträge mit Kilometerbegrenzung und Restwertfixierung die gängigsten Varianten.

Rechtliches

Bei Unterzeichnung des Leasingvertrages geht das rechtliche Eigentum an dem Leasingauto nicht auf den Leasingnehmer über. Der Leasingnehmer besitzt für die vereinbarte Dauer zwar die tatsächliche Gewalt über die Sache, das rechtliche Eigentum nach BGB bleibt jedoch bei dem Leasinggeber.

Dies hat für den Leasingnehmer gewisse Vor- und Nachteile. So wird das Auto steuerlich nicht als Anlagevermögen betrachtet. Unter bestimmten Umständen können so Leasingsonderzahlungen und Leasingraten steuerlich als Aufwand geltend gemacht werden. Dies ist insbesondere für Unternehmen oder Selbstständige ein wichtiger Punkt.

Es gibt jedoch Wege das Eigentum an dem Leasingauto zu erwerben. Die Zahlung vom Restwert nach Ablauf des Leasingvertrages stellt eine gängige Methode dar. In diesem Falle geht das Eigentum des Autos vom Leasinggeber auf den Leasingnehmer über.

Leasinggeber und Leasingnehmer stehen in einem vertraglichen Verhältnis zueinander. Es liegt demnach ein zweiseitiges Rechtsgeschäft nach Privatrecht vor.

Nutzungsart

Der vorübergehende Gebrauch wird dadurch gekennzeichnet, dass die monatlichen Raten geringer im Vergleich zu einer Autofinanzierung sind, es gibt keinen Aufwand beim Wiederverkauf des Autos, der Leasingnehmer muss sich nicht für Jahre an ein bestimmtes Auto binden, sondern kann es nach der Laufzeit einfach wieder tauschen.

Laufzeiten

Üblicherweise gibt es Modelle mit einer Laufzeit von 24, 36 oder 48 Monaten Laufzeit. In diesem Fall gilt natürlich generell eine längere Leasinglaufzeit eine geringere Leasingrate. Der Leasingnehmer sollte sich also bereits zu Vertragsbeginn darüber im Klaren sein, welche Ziele er anstrebt.

Das Problem bei längeren Laufzeiten sind die höheren Wartungs- und Reparaturkosten außerdem sollte man hierbei auch die Wertminderung nicht außer Acht lassen. Insbesondere dann wenn man gedenkt nach der Laufzeit das Eigentum an dem Kfz zu erwerben oder sogar bereits eine Kaufoption im Vertrag vereinbart hat.

Zusätzlich zu der Vertragslaufzeit spielt auch das gewählte Modell eine entscheidende Rolle. So gibt es beispielsweise die Vollamortisation, welche beim Autoleasing jedoch unüblich ist. Die Teilamortisation, welche Standard beim Autoleasing ist. Ebenso gibt es kündbare Leasingverträge.

Der Leasingvertrag

Der Aufbau eines Leasingvertrages wird wie folgt gekennzeichnet. Die Grundmietzeit wird festgelegt, auch gibt es hier die Möglichkeit auf eine Verlängerungsoption, welche dann vertraglich festgehalten werden muss. Auch Abschlüsse auf unbestimmte Zeiten sind möglich jedoch ehr unüblich. Fast immer wird dem Leasingnehmer nach Ablauf der Leasingzeit eine Kaufoption angeboten.

Wird in dem Vertrag ein sogenanntes Andienungsrecht vereinbart, so verpflichtet sich der Leasingnehmer das Auto oder Kfz zu einem zuvor vereinbarten Restwert zu übernehmen. Hierbei besteht jedoch die Gefahr, dass der zuvor kalkulierte Restwert den tatsächlichen Wert des Leasings Objektes bei weitem übersteigt. Der Leasingnehmer sollte daher beim Aufbau eines Leasingvertrages genau aufpassen.

Unterhalt des Leasingobjektes

Neben der monatlichen Leasingrate fallen aber auch noch Unterhaltungskosten für das geleaste Fahrzeug an. Denn auch wenn das Eigentum an dem Auto oder Kfz nicht erworben wird, so ist der Leasingnehmer und Fahrzeughalter vertraglich dazu verpflichtet das Fahrzeug regelmäßig warten zu lassen. Regelmäßig bedeutet dabei in den vorgeschriebenen zeit- oder kilometerabhängigen Wartungsintervallen.

Im Leasingvertrag kann zudem vertraglich verpflichtend vereinbart sein, dass ausschließlich Vertrags- oder Partnerwerkstätten aufzusuchen sind. Ähnlich spielt es sich auch bei Reparaturen ab.

Während der Leasingdauer haftet der Leasingnehmer bei Schäden und Verkehrsunfällen. Ebenso haftet der Leasingnehmer in angemessenem Umfang auch für Diebstahl. Eine Vollkaskoversicherung ist daher oftmals die erste Wahl, nicht selten sogar durch den Nutzungsüberlassungsvertrag vorgeschrieben. Auch Zusatzversichrungen werden oftmals empfohlen oder sogar verlangt.

Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Versicherung ist für die Erfüllung der Vertragspflichten aus einem Leasingvertrag in nahezu allen Fällen nicht ausreichend.

Aber nicht nur der Leasingnehmer hat gewisse haftungstechnische Pflichten, der Leasinggeber haftet nämlich dafür, dass das Auto bzw. Kfz während der Vertragslaufzeit mangelfrei ist. Das Fahrzeug muss also in einem gebrauchstauglichen Zustand und frei von Sachmängeln sein.

Versicherung

Wie bereits erwähnt ist die Vollkaskoversicherung beim Autoleasing obligatorisch, dennoch trägt der Leasingnehmer noch ein gewisses Restrisiko. Bei einem schweren Unfallschaden entstehen dem Leasingnehmer nicht selten Kosten, welche durch die Vollkaskoversicherung nicht immer abgedeckt sind.

Bei einem Totalschaden wird in der Regel der Vertrag aufgelöst und je nach Vertrag trägt der Leasingnehmer den tatsächlichen Buchwert des Fahrzeuges. Viele Versicherungen tragen jedoch nur den Zeitwert des Fahrzeuges. Hier kann es passieren, dass der Leasingnehmer auf den Differenzkosten sitzen bleibt.

Rückkaufoptionen oder Verlängerung bei Auto, Kfz Leasing nach Ablauf der Leasingzeit hängt von den Vereinbarungen im Vertrag und dem gewählten Leasing Modell ab. Beides kann zu Vertragsbeginn in den Leasingvertrag aufgenommen werden.