Kurze Zusammenfassung: Anhänger Leasing bietet die Möglichkeit, stets moderne Modelle zu nutzen und Reparaturkosten zu sparen. Es beinhaltet variierende Laufzeiten, typischerweise drei Jahre, mit Optionen zur Rückgabe oder Erneuerung. Dieses Konsumgut-Leasing umfasst feste Nutzungsbedingungen und beschränkt den Leasingnehmer auf Halter und Besitzer.
Autoanhänger leasen. Formen, Objekte, Laufzeiten
Beim Anhänger Leasing ist es möglich immer den neuesten und modernsten Anhänger einzusetzen. So spart man sich vielfach teure Reparaturen und defekte Anhänger. Anhänger Leasing ist bereits mit geringen monatlichen Leasingraten möglich. Leasing ist eine Alternative zum Kauf, welche sinnvoll ist, wenn man öfters einen Anhänger nutzt und braucht.
Ein Anhänger Leasing kann unterschiedliche Laufzeiten haben. In der Regel sind dies drei Jahre. Danach kann der Anhänger zurückgegeben werden und ein neuer Anhänger geleast werden.
Ein Anhänger ist ein Konsumgut. Daher liegt beim Anhänger Leasing ein so genanntes Konsumgut-Leasing vor. Ein Konsumgut wird auch dadurch gekennzeichnet, dass es nicht wie ein Investitionsgut über die Zeit an Wert gewinnt oder Einkünfte generiert.
Das Leasing Objekt ist in diesem Fall der Anhänger und wird damit als Objekt im täglichen Gebrauch genutzt. Dabei handelt es sich um ein Konsumobjekt, das damit auch an Wert verliert.
Die Nutzungsart wird beim Leasing im Vertrag festgehalten. Dabei wird auch festgehalten, wie viele Kilometer damit gefahren werden dürfen, für das das Leasing Objekt eingesetzt werden darf und wie oft das Leasing Objekt, hier der Anhänger, eingesetzt werden darf. Das Leasing Objekt kann nur zu den benannten Konditionen zurückgegeben werden, wenn die Voraussetzungen dementsprechend erfüllt sind.
Die Frage nach Besitzer und Eigentümer
Beim Leasing stellt sich die Frage wer der tatsächliche Eigentümer ist, wenn das Objekt, in diesem Fall der Anhänger, geleast wurde. Beim Leasing bleibt das Objekt des Leasings im Eigentum der Leasinggesellschaft bzw. der Leasingbank. Dem Leasingnehmer wird das Objekt nur zur Verwendung in einem bestimmten Zeitraum zu bestimmten Konditionen überlassen. Zu diesen Konditionen zählen auch die Nutzungsvereinbarung und auch die monatliche Leasingrate.
Der Leasingnehmer wird also zum Halter und auch zum Besitzer des Fahrzeugs. Das Eigentum geht nicht an ihn über. Der Leasingnehmer ist damit nicht berechtigt den Anhänger zu verkaufen und auch nicht zu vermieten. Somit ist der Anhänger auch nicht im pfändungsfähigen Vermögen des Leasingnehmers, da bei ihm nur der Besitz, aber nicht das Eigentum liegt.
Der Fahrzeugbrief bleibt hier auch bei der Leasingbank, bzw. beim Leasingunternehmen. Der Halter und Besitzer bekommt lediglich den Fahrzeugschein ausgehändigt. Der Leasingnehmer hat als Fahrzeughalter allerdings auch einer gewissen Sorgfaltspflicht nachzukommen. Dementsprechend muss der das Fahrzeug versichern und in gutem Zustand halten.
Rechte und Pflichten der Vertragspartner
Beim Leasing gehen Leasingeber und Leasingnehmer ein Vertragsverhältnis ein, welches ähnlich einer Miete ist. Beide, Leasingnehmer und Leasingeber haben beide Rechte und Pflichten welche sorgfältig erfüllt werden müssen.
Beim Leasing eines Anhängers kennzeichnet die Überlassung zum vorübergehenden Gebrauch an den Leasingnehmer vor allem das Verhältnis Eigentümer und Besitzer. Des Weiteren erhält der Leasingnehmer nicht die kompletten Unterlagen des Objektes, sondern nur den Fahrzeugschein zur Anmeldung und zur Versicherung des Objekts.
Ein öffentliches Kennzeichen des Objektes ist nicht vorhanden. Es ist also nicht möglich zu erkennen, ob das Objekt, in diesem Fall der Anhänger, geleast oder gekauft wurde. Der Vertrag des Leasings ist alleine eine Sache zwischen Leasingnehmer und Leasingeber.
Nutzungsbedingungen
Die Leasingdauer ist variabel und kann individuell festgelegt werden. Standardmäßig beträgt eine Leasingdauer drei Jahre. Beim Leasing gibt es aber verschiedene Modelle. Zum einen das Restwertleasing. Dabei ist der Restwert des Objektes am Ende der Vertragslaufzeit relevant.
Dabei wird beim Abschluss des Leasingvertrags geschätzt wie viel das Objekt wert ist und wie viel es am Ende der Vertragslaufzeit noch wert sein wird.
Ist der Wert bei Rückgabe nach Ende der Vertragslaufzeit geringer als geschätzt, muss die Differenz vom Leasingnehmer gezahlt werden. Solche Differenzen werden oft durch Schäden am Leasingobjekt verursacht.
Allerdings kann der Wertverlust auch durch Veränderungen der Marktlage oder durch ein neueres Modell verursacht werden. Genauso ist es aber auch, wenn das Leasingobjekt bei der Rückgabe höherwertig ist. Je höher der Restwert bei Rückgabe geschätzt wird, desto geringer sind die monatlichen Raten.
Ein weiteres mögliches Leasing ist das Kilometerleasing.
Dabei wird bei Vertragsabschluss eine geplante Fahrleistung angegeben. Je höher diese ist, desto höher wird die monatliche Rate. Die Kilometeranzahl kann aber individuell mit dem Leasinggeber vereinbart werden. Bei Rückgabe muss für Mehrkilometer aufgekommen werden. Bei Minderkilometer erfolgt eine Erstattung an den Leasingnehmer. Die Sätze für Mehr- und Minderkilometer werden bei Vertragsabschluss vereinbart. Dabei sollten die Sätze gleich hoch sein.
Leasingart und Laufzeit
Wichtig bei einem Leasingvertrag ist zum einen die Vertragslaufzeit und die Art des Leasings. Dabei müssen die Konditionen für die Rückgabe und auch für die Laufzeit festgelegt werden. Ebenso muss die monatliche Rate festgelegt werden. Wichtig ist auch, dass der festgelegte Rückkaufwert ordentlich geschätzt wird.
Der Leasingnehmer muss für den Anhänger aufkommen und ist dafür verantwortlich. Er muss für Reparaturen und für die fristgemäße Wartung sorgen. Dies erfolgt alles auf die Kosten des Leasingnehmers. Steuern und Versicherungen müssen ebenfalls durch den Leasingnehmer bezahlt werden.
Im Vertrag des Leasings wird genau festgelegt, wie das Objekt, in dem Fall der Anhänger, zum Vertragsende wieder zurückgegeben werden muss. Ist es nicht in dem beschriebenen Zustand oder hat nicht mehr den geschätzten Wert, muss der Leasingnehmer für die Differenz aufkommen. Somit haftet der Leasingnehmer komplett für den Anhänger während des Leasings.
Der Leasingnehmer haftet für Schäden des Anhängers und dessen Versicherung bei Schäden an anderen Fahrzeugen oder Objekten. Für die Versicherung kommt der Leasingnehmer auf.
In vielen Leasingverträgen ist festgelegt wie das Leasingobjekt, der Anhänger, versichert werden muss. Darin ist auch festgelegt ob eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden muss. Ist dies nicht festgelegt, ist es Sache des Leasingnehmers.
In der Regel kann ein Objekt nach Ende des Leasings gekauft werden. Ob das Leasing verlängert werden kann, liegt an der Leasingfirma. Oft wird dies aber angeboten.