Kurze Zusammenfassung: Leasing von Produktionshallen bietet eine flexible Nutzungsmöglichkeit ohne Kapitaleinsatz. Verschiedene Leasingmodelle wie Voll- und Teilamortisation sind verfügbar, wobei der Leasingnehmer für Instandhaltung verantwortlich ist. Nach Vertragsende besteht die Option zum Kauf, zur Vertragsverlängerung oder zur Rückgabe.
Statt in Eigenregie eine Produktionshalle unter Zeit- und Kostendruck zu erstellen, bietet sich Leasing an. Das bedeutet, die Leasingfirma fertigt oder vermittelt Produktionshallen in Systembauweise und baugleichen Teilen.
Der Vorteil liegt darin, dass die Halle schnell erstellt und zu einem angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis geliefert wird.
In der Regel verfügt der Lieferant über qualifizierte Mitarbeiter. Die Montage der Produktionshalle erfolgt zügig und mängelfrei.
Welches Leasing liegt bei dem Produktionshallen Leasing vor?
Produktionshallen stellen ein langlebiges Gut dar und zählen zu der Kategorie Investitionsgüter.
Welche Nutzung des Leasingobjektes findet statt?
In der Produktionshalle erfolgen produzierende Abläufe. In ihr erfolgt die Fertigstellung oder Montage von Produkten.
Bei wem liegt in diesem Fall das Eigentum?
Die Leasinggesellschaft überlässt die Produktionshallen dem Leasingnehmer zur Nutzung. Die Produktionshallen bleiben im Eigentum der Leasinggesellschaft.
Welches Verhältnis gehen bei Produktionshallen Leasing der Leasinggeber und Leasingnehmer ein?
Der Leasinggeber überlässt dem Leasingnehmer die Produktionshalle für einen vereinbarten Zeitraum und zu einem vereinbarten Entgelt. Der Gesetzgeber hat solche Vereinbarungen dem Mietrecht zugeordnet und betrachtet die Vertragsparteien als Vermieter und Mieter.
Was kennzeichnet bei Produktionshallen Leasing den vorübergehenden Gebrauch zur Nutzung seitens des Leasingnehmers?
Der Leasingnehmer erhält die Produktionshalle zeitlich begrenzt zum Gebrauch überlassen. Zeit und Entgelt sind im Leasingvertrag festgeschrieben. Weil der Leasingvertrag kein Kaufvertrag ist, erfolgt nach Ablauf der Vertragszeit die Rückgabe der Produktionshalle an den Leasinggeber.
Wie gestaltet sich die Leasingdauer und welche Modelle gibt es?
Mit dem Leasingvertrag überlässt der Leasinggeber für eine vereinbarte Zeit ein unbewegliches Objekt. Nachstehende Modelle bieten sich an:
Leasing mit Vollamortisation
Bei diesem Finanzierungsleasing sind in den Leasingraten die Herstellungs-, Neben- und Finanzierungskosten des Leasinggebers eingerechnet. Seine Gewinnspanne wird ebenfalls berücksichtigt. Eine vorzeitige Kündigung ist, bei vertragsgemäßer Erfüllung, beiderseits nicht möglich. Ist die vereinbarte Mietzeit abgelaufen, besteht die Option, das Objekt zu kaufen oder eine Vertragsverlängerung zu vereinbaren.
Leasing mit Teilamortisation
Mit diesem Leasingvertrag sind Produktionshallen am Ende der Laufzeit nur zum Teil getilgt. Somit haben sich für den Leasinggeber die Herstellungskosten nur zum Teil amortisiert. Der Restwert, der am Ende besteht, ist in der Regel im Leasingvertrag festgeschrieben. Das Objekt kann am Ende der Laufzeit an den Leasingnehmer oder an einen anderen Interessenten verkauft werden.
Es besteht die Möglichkeit den Leasingvertrag mit einem Andienungsrecht für die Leasinggesellschaft abzuschließen. Dazu wird vorher ein Preis vereinbart. Sofern der Leasinggeber es fordert, muss der Leasingnehmer das Objekt kaufen.
Eine weitere Option ist, einen Leasingvertrag mit Mehrerlösbeteiligung zu vereinbaren. Das bedeutet, der Leasinggeber verkauft das Objekt am Ende des Vertrages. Aus dem Erlös werden die verbleibenden Kosten gedeckt. Können die Restkosten damit nicht beglichen werden, muss der Leasingnehmer den Rest übernehmen. Ergibt sich ein Gewinn, geht dieser zu 25 % an den Leasinggeber und zu 75 % an den Leasingnehmer.
Nachstehendes Modell lässt die Kündigung des Leasingvertrages unter folgenden Voraussetzungen zu:
- Die Grundmietzeit muss erbracht sein. Das sind normalerweise 40 % der Nutzungsdauer. Auf den Leasingnehmer entfällt eine Abschlusszahlung. Die Höhe ergibt sich durch nicht gedeckten Gesamtkosten des Leasinggebers aus den bisherigen Leasingraten.
Operatives Leasing - Bei dieser Leasingform überlässt die Leasinggesellschaft dem Leasingnehmer das Objekt ohne feste Leasingzeit. Der Leasingnehmer erhält das Objekt gegen Zahlung der Leasingraten.
- Beide Parteien haben ein Kündigungsrecht. Wird dieses komplett ausgeschlossen, enthält der Vertrag eine sehr kurze Laufzeit.
- Ist die Laufzeit beendet, wird das Objekt an den Leasinggeber zurückgegeben. Eine Kaufoption ist ausgeschlossen. Das Objekt bleibt im Eigentum des Leasinggebers.
- Operate-Leasing ist nur dann geeignet, wenn das Objekt kurzfristig und nicht dauerhaft geleast wird. Das kann dann der Fall sein, wenn kurzfristig zusätzlich Montage- oder Produktionskapazitäten ausgelagert werden müssen.
Was kennzeichnet die vorbestimmte vertragliche Leasingdauer in Bezug auf Produktionshallen Leasing?
Der Leasingnehmer erhält das Objekt gegen Bezahlung für die vereinbarte Dauer zur Nutzung. Leasingdauer und Leasingraten sind vertraglich geregelt. Das Leasingobjekt wird nach Ende des Vertrages zurückgegeben. Eine Vertragsverlängerung oder ein Kauf ist nach Absprache möglich.
Welchen Aufbau und Bestandteile enthält der Leasingvertrag bei Produktionshallen Leasing?
- Name des Leasinggebers und Leasingnehmers
- Produktionshalle ist Vertragsgegenstand
- Beschreibung des Leasingmodells
- Leasingdauer/Vertragslaufzeit
- Höhe der monatlichen Leasingrate
- Pflichten des Leasingnehmers
Was bedeutet und kennzeichnet die Verpflichtung zum Unterhalt des Leasingobjektes, was dem Leasingnehmer übertragen wird im Hinblick auf die Erfüllung der Vertragsverpflichtung bei Produktionshallen Leasing?
Das Leasingobjekt wird dem Leasingnehmer für eine bestimmte Zeit überlassen. Weil im Leasingvertrag Positionen enthalten sind, die in einem üblichen Mietvertrag nicht vorkommen, entstehen für den Leasingnehmer zusätzliche Verpflichtungen. Das können sein: Instandsetzungen, Nebenkosten, Reparaturen, Versicherungen, Wartungsarbeiten und Pflege des Objektes.
Inwiefern und in welchem Ausmaß haftet der Leasingnehmer während der Leasingdauer Produktionshallen Leasing?
Der Leasingnehmer haftet für sämtliche Schäden am Investitionsgut. Das bedeutet für ihn, er muss die anfallenden Kosten/Rechnungen und Versicherungen übernehmen. Zusätzlich muss er die Instandhaltung der Produktionshalle und die Kosten dafür tragen.
Wie ist die Haftung bei Produktionshallen Leasing geregelt?
Im Leasingvertrag sind Pflichten geregelt, die über eine herkömmliche Gebrauchsüberlassung hinausgehen. Vertragliche Vereinbarungen, zulasten des Leasingnehmers, werden festgehalten zu Versicherungen, Wartungsarbeiten, Instandsetzungen, Sachmängel, Zerfall und Beschädigungen des Objektes.
Was kennzeichnet die obligatorische Vollkaskoversicherung bei Produktionshallen Leasing?
Mit der gewerblichen Gebäudeversicherung sind Sturm-, Hagel-, Blitz-, Feuer-, Brand und Leitungswasserschäden abgedeckt. Die meisten Versicherungen bieten weitere Ergänzungen wie Elementargefahren, Personen-, Sach- oder Eigenschaden an.
Was passiert nach Ablauf des Leasingvertrages im Hinblick auf Rückkaufoption oder Verlängerung bei Produktionshallen Leasing?
Je nach Leasing-Modell ist möglich:
- Der Leasingnehmer hat nach der Grundmietzeit die Option das Objekt zu kaufen oder den Leasingvertrag zu verlängern.
- Das Objekt kann am Ende der Laufzeit an den Leasingnehmer oder an einen anderen Interessenten verkauft werden.
- Wurde ein Andienungsrecht für den Leasinggeber vereinbart und er fordert dieses, muss der Leasingnehmer das Objekt kaufen.
- Wurde im Vertrag eine Mehrerlösbeteiligung vereinbart, verkauft der Leasinggeber das Objekt am Ende der Laufzeit. Der Erlös deckt die verbliebenen Restkosten. Sofern diese nicht beglichen werden können, muss der Leasingnehmer den Rest übernehmen. Ergibt sich ein Gewinn, geht dieser zu 25 % an den Leasinggeber und zu 75 % an den Leasingnehmer.