Bürogebäude Leasing

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Bürogebäude Leasing

Kurze Zusammenfassung: Das Leasing von Bürogebäuden ist eine attraktive Option für Unternehmen, die Gebäude und Ausrüstung wie Möbel und Technik nutzen, aber nicht besitzen wollen. Es bietet steuerliche Vorteile und transparente Kosten. Nach Vertragsende sind Verlängerung oder Rückgabe der Objekte möglich.

Leasing

Das klassische Leasing kennen viele Menschen nur aus dem einfachen Straßenverkehr. Unternehmen und mittlerweile auch Privatpersonen nehmen Leasingangebote in Anspruch, bei denen nur für einen bestimmten Nutzungszeitraum und ein ausgewähltes Produkt gezahlt wird. Während der Leasingdauer profitiert der Kunde nicht nur von günstigen Konditionen, es besteht auch die Möglichkeit, gleich gewerbliche und steuerliche Vorteile mitzunehmen.

Es lassen sich ganze Bürogebäude für eine vordefinierte Nutzungsdauer leasen

Für viele Gewerbe und Unternehmen sind Büroflächen und Mitarbeiter nötig, die sich um Anrufe, Aufträge und Anfragen kümmern. Oftmals werden diese Komponenten bereits bei Firmengründung benötigt, doch ein großes Kapital ist zu diesem Zeitpunkt meist noch nicht vorhanden.

Für Selbstständige gibt es einige Finanzierungslösungen, die sich bei Bezug eines Bürogebäudes lohnen können. Ein Bürogebäude an sich muss in den meisten Fällen gemietet werden. Nur in sehr wenigen Fällen können es sich Unternehmer zu Beginn eines Betriebs schon leisten, ein Bürogebäude zu kaufen. Neben der Miete gibt es jedoch auch noch die Möglichkeit, ein Bürogebäude samt Inneneinrichtung und Technik zu leasen.

Für Firmen kann diese Finanzierungsmöglichkeit eine echte Alternative zur altmodischen Miete bedeuten, bei der noch alle anderen Komponenten wie Computer, Telefonanlagen und Hardware selbst gekauft werden müssen. Ein Leasing vereint das jeweilige Bürogebäude mit der Inneneinrichtung und den benötigten technischen Systemen.

Ebenfalls praktisch ist das Leasing eines Bürogebäudes durch die einfache Abrechnung und dem transparenten Kostenaufbau, der jederzeit eingesehen werden kann. Die Raten sind in den meisten Fällen konstant und bieten so eine gute Kostenkontrolle für neue Unternehmen. Ein Leasing von einem kompletten Bürogebäude ist für jede Firma interessant, die aufgrund positiver Bonität einen Leasingvertrag auch unterschreiben könnte.

Was ist das Leasing von einem Bürogebäude?

Jeden Tag werden unzählige neue Unternehmen gegründet. Die Gründer werden immer jünger und verfügen meist nur über ein sehr geringes Eigenkapital. Um trotzdem auf dem Markt der Gründer Fuß fassen zu können benötigen viele Unternehmer zu Beginn ein Bürogebäude, von wo aus gewerbliche Tätigkeiten ausgeführt werden können. Meist sind auch gleich noch Mitarbeiter und eine einladende und funktionelle Inneneinrichtung vonnöten.

Genau für diesen Einzelfall haben Leasinggesellschaften spezielle Verträge und Angebote ausgearbeitet, durch die wichtige Komponenten für die Firma abgedeckt werden. Beim Leasing von einem Bürogebäude ist nicht nur die Immobilie an sich mit in der Rate enthalten, ebenfalls inbegriffen sind unterschiedliche Hardwareteile und verschiedene Möbel.

Zur Hardware können Produkte wie Telefonanlagen, Computer, Notebooks, Drucker, Scanner, Faxgeräte und auch Beamer gehören. Ein Bürogebäude ist als ein Investitionsgut zu sehen.

Bei wem liegt im Falle eines Leasings das Eigentum?

Die Welt der Finanzierungsmöglichkeiten ist komplexer als von vielen Menschen angenommen. Neben der klassischen Miete, dem Kauf oder der Finanzierung gibt es auch noch das Leasing, das unter keinen Umständen mit einer gewöhnlichen Kreditfinanzierung verglichen werden sollte. Das Leasing gleicht meist einer reinen Miete. Dementsprechend verhalten sich auch die Eigentums- und Haftungsfragen wie bei einer herkömmlichen Miete.

Das Bürogebäude, die Inneneinrichtung und andere Komponenten, die im Leasingvertrag festgehalten wurden, sind zu jedem Zeitpunkt Eigentum der Leasinggesellschaft.

Das Recht des Eigentums wird auch zu keinem Zeitpunkt des Leasings übertragen und kann auch nicht während der Vertragslaufzeit erworben werden. Der Leasingnehmer ist ebenfalls dazu angeraten, keine größeren Veränderungen an den Artikeln vorzunehmen. Alle Modifikationen müssen am Ende der Vertragslaufzeit wieder rückgängig gemacht werden, damit die Gegenstände wieder ausgehändigt werden können.

Das Leasing berechtigt lediglich zur gewerblichen Nutzung der jeweiligen Objekte, eine weitere Vermietung an Dritte oder ein Weiterverkauf sind rechtlich untersagt.

Welche Vertragslaufzeit ist bei einem Leasing von Bürogebäuden angebracht?

Wenn die Entscheidung für ein Leasing von einem Bürogebäude getroffen wurde, kann sich über die Einzelheiten Gedanken gemacht werden. Ein sehr wichtiger Aspekt bei einer Nutzungsüberlassung ist die vertraglich geregelte Leasingdauer.

Bei kleineren und günstigeren Objekten werden gerne Vertragslaufzeiten von wenigen Monaten gewählt, wenn allerdings ein ganzes Gebäude samt Inneneinrichtung übernommen wird, sollte die Leasingdauer so lang wie möglich gewählt werden.

Eine kurze Vertragslaufzeit ist nicht nur umständlich für Unternehmer, da die entsprechenden Objekte nach kurzer Zeit wieder zurückgegeben werden müssen, die monatlichen Raten fallen aufgrund des bürokratischen Aufwands auch viel höher aus und sind nach kurzer Zeit oftmals nicht mehr zu bewältigen.

Welche Versicherungen sind bei einem Leasing besonders wichtig und wie sind die Haftungsfragen im Schadensfall geklärt?

Beim Leasing umgibt man sich mit fremdem Eigentum, was selbstverständlich auch versichert werden muss. Häufig sind bereits bei Abschluss eines Leasingvertrags nötige Versicherungen inbegriffen, durch die man im Schadensfall rundum abgesichert ist.

Für selbstverschuldete Fälle ist die Vollkaskoversicherung von großer Bedeutung. Es ist ratsam, den Leasingvertrag bezüglich Haftungsfragen von einem Anwalt prüfen zu lassen.

Was passiert nach Ablauf des Leasingvertrages im Hinblick auf Rückkaufoption oder Verlängerung beim Leasing von Bürogebäuden?

Wenn der Leasingvertrag ausgelaufen ist, muss das Bürogebäude geräumt die anderen Objekte an die Leasinggesellschaft zurückgegeben werden. Je nach Vertragsart ist es zudem auch noch möglich, den ausgelaufenen Leasingvertrag mit wenig Bürokratie wieder zu verlängern.

Meist bleibt die Rate gleich, die Produkte und Gewerbeflächen können dann weiter genutzt werden. Für Firmen, die in der Zeit des Leasings einen wirtschaftlichen Aufschwung erfahren haben, kann die sogenannte Rückkaufoption interessant sein.

Diese Option muss meist bereits zu Beginn im Vertrag fest verankert gewesen sein. Die Kaufoption bei einem Leasingvertrag ist die einzige Möglichkeit, das Eigentumsrecht an den Bürogebäuden und den anderen Artikeln zu erwerben.