Kurze Zusammenfassung: Wellnessanlagen-Leasing bietet die Nutzung von Saunen, Thermen und Whirlpools ohne Eigentumserwerb, wobei die Leasingdauer und -konditionen verhandelbar sind. Verträge können eine Kaufoption am Ende beinhalten. Der Leasingnehmer trägt während der Laufzeit die Verantwortung für Wartung und Schäden.
Der Mensch ist am Tag vielen Belastungen ausgesetzt. Deshalb sehnen sich viele am Wochenende, oder nach dem Feierabend danach, einfach die Seele baumeln zu lassen. Deshalb erzielen Thermen, Saunen und Wellness-Hotels große Umsätze. Als Selbstständiger bietet deshalb die Wellness-Branche gute Verdienstmöglichkeiten. Eine Möglichkeit, die hierfür benötigten Wellnessanlagen zu finanzieren, stellt Leasing dar.
Welches Leasing liegt bei dem Wellnessanlagen Leasing vor?
Leasing bezeichnet eine Form der Investition und bedeutet übersetzt mieten. Wer ein Objekt, zum Beispiel eine Wellnessanlage, least, erwirbt die Nutzungsrechte an diesem Objekt, aber es geht nicht in den eigenen Besitz über.
Dafür ist eine Leasing-Gebühr zu entrichten. Manchmal bietet der Leasing-Vertrag die Möglichkeit, nach Ende der Leasing-Dauer das Objekt durch Zahlung einer Abschlusszahlung zu erwerben.
Da Wellnessanlagen vor allem für den privaten Konsum gedacht sind, und weniger, um damit eine Investition zu tätigen, liegt in diesem Falle ein Konsumgut-Leasing vor.
Was zählt zu den Wellnessanlagen?
Zu Wellnessanlagen zählen verschiedene Einrichtungen und Ausstattungen, die auf Entspannung, Gesundheitsförderung und Wohlbefinden ausgerichtet sind. Hier ist eine mögliche Liste:
- Saunas – Verschiedene Arten wie Finnische Sauna, Dampfsauna, Biosauna, Infrarotsauna.
- Whirlpools und Jacuzzis – Sowohl für den Innen- als auch für den Außenbereich.
- Schwimmbäder – Einschließlich Indoor-Pools, Outdoor-Pools und Tauchbecken.
- Dampfbäder – Zum Beispiel türkische Hamams und Aromadampfbäder.
- Ruheräume – Ausgestattet mit Liegen, Entspannungsmusik und sanfter Beleuchtung.
- Massagebereiche – Mit Massageliegen und Ausrüstung für verschiedene Massagearten.
- Kneippbecken – Für Wasseranwendungen nach Kneipp.
- Thermalbäder – Mit natürlichem Thermalwasser und verschiedenen Temperaturen.
- Tepidarien – Beheizte Räume zum Entspannen und Ausruhen.
- Eisgrotten oder Schneekabinen – Für Kälteanwendungen nach Saunagängen.
- Solarien – Sonnenbänke oder Bräunungsduschen.
- Fitnessbereiche – Mit Geräten für Cardio- und Krafttraining.
- Yoga- und Meditationsräume – Speziell eingerichtete Bereiche für Yoga und Meditation.
- Schönheitsbehandlungsräume – Für Gesichtsbehandlungen, Maniküre, Pediküre und andere kosmetische Dienstleistungen.
- Hydrotherapie-Einrichtungen – Wie Vichy-Duschen und Hydrotherapie-Wannen.
- Aromatherapie-Räume – Mit speziellen Ausrüstungen für Aromatherapie-Behandlungen.
- Lichttherapie-Einrichtungen – Zur Behandlung von saisonalen affektiven Störungen oder zur Entspannung.
- Erlebnisduschen – Mit verschiedenen Duschköpfen, Lichteffekten und Aromen.
- Fußbäder – Oft Teil von Kneipp-Kuren oder zur separaten Nutzung.
- Salzräume oder Salzgrotten – Für Halotherapie (Salztherapie).
Diese Elemente tragen gemeinsam dazu bei, ein umfassendes und vielfältiges Wellness-Erlebnis zu schaffen.
Welche Nutzung des Leasingobjektes findet statt?
Wellnessanlagen werden vor allem zur eigenen Erholung genutzt. Wer eine Sauna, eine Therme oder einen Whirlpool aufsucht, möchte sich erholen. Deshalb kann eine sehr starke Nutzung, und damit eine etwas geringere Nutzungsdauer, angenommen werden.
Bei wem liegt in diesem Falle das Eigentum?
Das Eigentum liegt in diesem Falle beim Leasinggeber. Es gibt aber auch Verträge, die nach Ende der Leasingdauer die Möglichkeit bieten, die Wellnessanlage durch Zahlung einer Abschlussprämie in den eigenen Besitz überzuführen.
Welches Verhältnis gehen bei Wellnessanlagen Leasing der Leasinggeber und Leasingnehmer ein?
Der Leasinggeber verpflichtet sich, das Leasingobjekt zur Verfügung zu stellen. Zudem verpflichtet er sich, für die Leasingdauer bei Schäden zur Verfügung zu stehen und die Schäden zu reparieren.
Der Leasingnehmer verpflichtet sich, eine regelmäßige Leasingrate zu zahlen und dafür das Leasingobjekt zu nutzen. Auch verpflichtet er sich, sorgfältig und gewissenhaft mit dem Leasingobjekt umzugehen und Schäden umgehend dem Leasinggeber zu melden.
Wie gestalten sich die Leasingdauer und welche Modelle gibt es?
Die Leasingdauer ist bei Wellnessanlagen-Leasing, wie beim generellen Leasing auch, Verhandlungssache zwischen dem Leasingnehmer und dem Leasinggeber. Aufgrund der sehr hohen Investitionsvolumina, denn eine Sauna zu mieten und zu leasen ist relativ kostenintensiv, bietet es sich aber eher an, eine lange Leasingdauer zu wählen.
Aufgrund der sehr komplexen Installation einer Wellnessanlage wird in der Regel eine Dauer von mindestens fünf Jahren gewählt. Dabei werden mehrere Modelle unterschieden, wobei der generelle Unterschied darin besteht, ob das Leasingobjekt am Ende der Leasingdauer in den Besitz des Leasingnehmers oder des Leasinggebers übergeht, ob also ein Wechsel des Besitzes stattfindet.
Wenn vereinbart wird, dass das Leasingobjekt nach Ende der Leasingdauer im Besitz des Leasinggebers bleibt, gibt es Modelle, die einen Austausch des Leasingobjektes nach einem gewissen Zeitraum, beispielsweise drei oder fünf Jahren, vorsehen.
Dies ist aber nicht obligatorisch und unterliegt den Verhandlungen der beiden beteiligten Parteien.
Welchen Aufbau und Bestandteile enthält der Leasingvertrag bei Wellnessanlagen Leasing?
Der Leasingvertrag ist dem Charakter nach mit einem Mietvertrag zu vergleichen. Er regelt die Rechte und Pflichten des Leasinggebers und Leasingnehmers und darf nicht gegen geltendes Recht, beispielsweise dem BGB, verstoßen. Er regelt beispielsweise die Leasingdauer. Auch die Höhe der Leasingrate und die Folgen, die sich aus einem zu späten Bezahlen der Rate ergeben, werden vertraglich festgelegt.
Darüber hinaus wird geklärt, in welchen Besitz die Wellnessanlage nach Ende der Leasingdauer übergeht. Auch die Pflichten des Leasingnehmers, beispielsweise hinsichtlich der Nutzungsweise, werden im Leasingvertrag geregelt.
Was bedeutet und kennzeichnet die Verpflichtung zum Unterhalt des Leasingobjektes, was dem Leasingnehmer übertragen wird im Hinblick auf die Erfüllung der Vertragsverpflichtung bei Wellnessanlagen Leasing?
Die Verpflichtung zum Unterhalt eines Leasingobjektes bedeutet, dass der Leasingnehmer verpflichtet ist, alle Schritte zu unternehmen, um den Unterhalt des Leasingobjektes zu gewährleisten. Diese Schritte werden im Leasingvertrag geregelt und beispielsweise fällt hierunter, auf die Hygiene der Wellnessanlage zu achten.
Inwiefern und in welchem Ausmaß haftet der Leasingnehmer während der Leasingdauer Wellnessanlagen Leasing?
Der Leasingnehmer haftet während der Nutzungsdauer des Leasingobjektes dafür, dass das Leasingobjekt in einem mangelfreien Zustand am Ende der Leasingdauer übergeben wird. Dabei ist aber zu unterscheiden, ob der Leasingnehmer grob fahrlässig handelt. Wenn ein Schaden entsteht, für den der Leasingnehmer nicht verantwortlich gemacht werden kann, wird die Haftung in diesem Falle meist aufgehoben.
Wie ist die Haftung bei Wellnessanlagen Leasing geregelt?
Der Leasinggeber haftet dafür, dass das Leasingobjekt zu Beginn der Leasingdauer in einem mangelfreien Zustand übergeben wird, und der Leasingnehmer haftet dafür, dass das Leasingobjekt am Ende der Leasingdauer in einem mangelfreien Zustand übergeben wird.
Was kennzeichnet die obligatorische Vollkaskoversicherung bei Wellnessanlagen Leasing?
Wellnessanlagen werden beim Leasing mit einer Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Dies bedeutet, das die Versicherung für alle Schäden aufkommt. Dabei ist aber die Prämie am höchsten. Eine Vollkaskoversicherung bietet sich aber an, da schnell bei Wellnessanlagen Schäden entstehen können.
Was passiert nach Ablauf des Leasingvertrages im Hinblick auf Rückkaufoption oder Verlängerung bei Wellnessanlagen Leasing?
Grundsätzlich können Leasingverträge bei Wellnessanlagen Leasing mit einer Rückkaufoption ausgestattet werden. Dabei ist eine Abschlusszahlung zu leisten und anschließend geht der Besitz der Wellnessanlage vom Leasinggeber auf den Leasingnehmer über. Auch eine Verlängerung der Leasingdauer ist denkbar.