Kurze Zusammenfassung: Gastronomietechnik-Leasing ist eine beliebte Finanzierungsmethode für Gastronomen, um ohne hohe Anfangsinvestitionen moderne Küchengeräte zu nutzen. Leasingraten sind steuerlich absetzbar und bieten finanzielle Flexibilität. Gastronomen bleiben nicht Eigentümer, sind aber für die Nutzung, Wartung und Reparatur verantwortlich. Nach Vertragsende können Geräte gekauft oder zurückgegeben werden.
Leasing neuer und hochwertiger Gastronomietechnik ist teuer
Da die Anschaffung neuer und hochwertiger Gastronomietechnik sehr teuer ist, entscheiden sich immer mehr Gastronomen für das Gastronomietechnik Leasing. Mit diesem Verfahren sparen die Gastronomen viel Geld, ohne dabei auf moderne Geräte verzichten zu müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob neue Spülmaschinen, Küchengeräte oder Kühlmöbel benötigt werden.
Mit dem Gastronomietechnik Leasing können die Gastronomen die gewünschten Geräte bekommen, ohne sich verschulden zu müssen. Zudem lassen sich die Leasingraten von der Steuer absetzen. Die Gastronomen können von einem Gastronomietechnik Leasing stark profitieren.
Was zählt zu Gastronomietechnik und welche Gastronomietechnik Hersteller sind bekannt?
Gastronomietechnik umfasst eine Vielzahl von Geräten und Ausrüstungen, die in der Gastronomie für die Zubereitung von Speisen, Getränken und für den Betrieb von Restaurants, Cafés, Bars und ähnlichen Einrichtungen verwendet werden. Zu dieser Kategorie gehören:
- Kochgeräte: Dazu zählen professionelle Öfen, Herde, Grills, Bräter und Dampfgarer.
- Kühltechnik: Hierunter fallen Kühlschränke, Gefrierschränke, Kühltheken und Eismaschinen.
- Spültechnik: Gewerbliche Spülmaschinen, Gläserspülmaschinen und weitere Reinigungsausrüstungen.
- Lebensmittelverarbeitung: Verschiedene Mixer, Food-Prozessoren, Fleischwolf, Schneidemaschinen etc.
- Kaffeemaschinen: Professionelle Kaffeemaschinen und Espressomaschinen für die Gastronomie.
- Bar- und Getränketechnik: Zapfanlagen, Eiswürfelmaschinen und Mixer für Getränke.
- Belüftung und Lüftungstechnik: Abluftsysteme und Dunstabzugshauben.
Einige bekannte Hersteller in der Gastronomietechnik sind:
- Rational: Bekannt für hochwertige Kombidämpfer und Öfen.
- Hobart: Spezialisiert auf Spültechnik und bietet eine breite Palette an gewerblichen Geschirrspülern.
- Electrolux Professional: Bietet eine umfassende Palette an Gastronomietechnik, einschließlich Koch- und Kühlgeräten.
- True Refrigeration: Bekannt für ihre Kühltechnik und Kühlsysteme.
- Winterhalter: Spezialist für Spültechnik, insbesondere für Geschirrspülmaschinen.
- Robot Coupe: Hersteller von professionellen Küchenmaschinen und Lebensmittelverarbeitungsgeräten.
- La Cimbali: Ein renommierter Hersteller von professionellen Kaffeemaschinen.
- Waring Commercial: Bietet eine Vielzahl von Gastronomiegeräten, darunter Mixer und Toaster.
- Villeroy & Boch: Bekannt für hochwertiges Geschirr und Porzellan, das in der Gastronomie weit verbreitet ist.
Handelt es sich beim Gastronomietechnik-Leasing um ein Konsum- oder ein Investitionsgut?
Es ist ein Investitionsgut, denn die Gastronomietechnik wird für das Geschäft der Gastronomen benötigt. Außerdem erwirtschaften die Gastronomen mit diesen Geräten einen Gewinn. Ein Konsumgut würde nur dann vorliegen, wenn Endverbraucher die Gastronomiegeräte für den privaten Gebrauch erwerben oder leasen würden.
Wie wird das Leasingobjekt im Leasingzeitraum genutzt?
Die Gastronomen können die geleaste Gastronomietechnik vollumfänglich nutzen. Wenn die Geräte in der Küche aufgestellt werden, dann dürfen sie auch vom Fachpersonal benutzt werden. Die Gastronomen dürfen die geleasten Objekte jederzeit fachgerecht verwenden und müssen sich nicht einschränken.
Allerdings sollte das Personal für den richtigen und fachgerechten Umfang mit den Geräten unterrichtet werden. Ohne eine gute Schulung können die geleasten Geräte beschädigt werden. Die Kosten für eine Reparatur müssen dann die Gastronomen selbst tragen.
Wer hat das Eigentumsrecht der geleasten Gastronomietechnik?
Die Leasinggesellschaft kauft die Gastronomietechnik ein und ist der Eigentümer dieser Geräte. Die Gastronomen dürfen die geleasten Gräte zwar benutzen, sind jedoch nicht die Eigentümer.
Welches Verhältnis gehen beim Gastronomietechnik Leasing beide Partner ein?
Die Leasinggesellschaft ist der Leasinggeber und geht einen Vertrag mit dem Leasingnehmer ein. Bei den Leasingnehmern handelt es sich um die Gastronomen. Im Vertrag werden die Bedingungen für die Nutzung der Gastronomietechnik festgehalten. Außerdem wird auch die Höhe der monatlichen Rate fest vereinbart. Die Gastronomen müssen jeden Monat die vereinbarte Leasingrate an die Leasinggesellschaft bezahlen.
Was kennzeichnet beim Gastronomietechnik-Leasing den Gebrauch für die Nutzung des Leasingnehmers?
Gastronomen sind für die Wartung und die Reparatur der geleasten Objekte zuständig. Falls die Gastronomietechnik kaputt gehen sollte, dann müssen die Gastronomen die Reparaturkosten dafür übernehmen. Die Leasinggesellschaft bleibt auch weiterhin der Eigentümer der geleasten Gastronomietechnik.
Wie wird die Leasingdauer gestaltet und welche Modelle stehen den Leasingnehmern zur Verfügung?
Die Leasingdauer bei Gastronomiegeräten bieten sehr variable Laufzeiten an. Bei Bedarf kann die gewünschte Leasingdauer auch gekürzt oder verlängert werden. Die Gastronomen müssen über eine positive Schufa verfügen und sollten keine Schulden haben. Bevor der Vertrag unterzeichnet wird, überprüfen die Leasinggesellschaften die Bonität der Leasingnehmer.
Da es sich bei gastronomischen Betrieben um Unternehmen handelt, die einer hohen Frequenz unterliegen und teilweise nur für sehr kurze Dauer betrieben werden, achten Leasinggesellschaften verstärkt darauf, belastbare Leasingverträge zu realisieren. Gastronomen sollten daher mindestens zwei Jahre in diesem Gewerbe tätig sein. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt werden, dann steht einem erfolgreichen Vertrag nichts mehr im Weg.
Was bedeutet der vertraglich vereinbarte Leasingzeitraum für das Gastronomietechnik-Leasing?
Die Leasingdauer kann variabel ausgehandelt werden. Allerdings können die Gastronomen die gewünschte Technik auch für einen längeren oder kürzeren Zeitraum leasen. Es kann sich für die Leasingnehmer lohnen, bei unterschiedlichen Anbietern nach den genauen Bedingungen zu fragen. Viele Anbieter gehen auf die besonderen Wünsche der Gastronomen ein.
Über welchen Aufbau und welche Bestandteile verfügt der Leasingvertrag beim Gastronomietechnik Leasing?
In einem Gastronomietechnik Leasing Vertrag werden die Daten der Gastronomen erfasst. Außerdem werden dort der Leasingzeitraum, die monatliche Leasingrate sowie die genauen Nutzungsbedingungen schriftlich festgehalten. Außerdem wird in diesem Vertrag genau festgehalten, wer die Kosten für Reparatur und Wartung der geleasten Objekte trägt.
Welche Pflichten gehen die Leasingnehmer ein, wenn sie sich für ein Gastronomietechnik Leasing entscheiden? Welche Bedingungen müssen dabei beachtet werden?
Die Gastronomen sind für die geleaste Gastronomietechnik verantwortlich. Zudem müssen sie für die richtigen Bedienung, Instandhaltung und Wartung der Geräte sorgen. Es kann sich für die Leasingnehmer lohnen, eine entsprechende Zusatzversicherung abzuschließen.
Die Gastronomen haften während der gesamten Leasingdauer für die geleaste Gastronomietechnik. Falls die Geräte Beschädigungen aufweisen, dann haften die Gastronomen in vollem Umfang dafür. Die Kosten für die Reparaturen, die Wartung und die Instandhaltung müssen von den Leasingnehmern bezahlt werden.
Über welche Merkmale verfügt die obligatorische Vollkaskoversicherung beim Gastronomietechnik-Leasing?
Mit einer Vollkaskoversicherung werden die Gastronomen sehr gut abgesichert. Wenn die geleaste Gastronomietechnik einen Schaden erleidet, dann kommt die Vollkaskoversicherung in vollem Umfang dafür auf. Die Gastronomen müssen nichts mehr selbst bezahlen und können sich weiterhin auf ihre Geschäfte konzentrieren.
Welche Optionen stehen den Leasingnehmer nach Ablauf des Leasingvertrages zur Verfügung?
Nach Ablauf des Leasingvertrages können die Gastronomen die geleaste Gastronomietechnik günstig kaufen und weiterhin benutzen. Die Leasingnehmer können sich auch für neue Geräte entscheiden und einen neuen Leasingvertrag abschließen. Allerdings dürfen die Gastronomen die geleasten Geräte auch an die Leasinggesellschaft zurückgeben, ohne dabei einen neuen Vertrag abzuschließen.
Die Rückkaufoption ist oftmals gegeben und kann sich für die Gastronomen lohnen. In diesem Fall verkauft die Leasinggesellschaft die gewünschten Geräte an die Gastronomen. Die Leasingnehmer dürfen die Geräte weiterhin benutzen und müssen diese nicht mehr an den Anbieter zurückgeben. Die verschiedenen Optionen können mit der Leasinggesellschaft besprochen und vereinbart werden.