Kurze Zusammenfassung: Leasing bietet eine praktische Alternative zur hohen Kreditaufnahme für neue Unternehmen. Es ermöglicht die Nutzung aktueller Arbeitsgeräte ohne hohe Anschaffungskosten und bietet finanzielle und steuerliche Vorteile. In der Hotel- und Gastronomiebranche ist Leasing besonders nützlich für die Ausstattung mit modernen Küchengeräten und Einrichtungen. Arbeitsgeräte-Leasing ist vergleichbar mit Langzeitmieten und erfordert keine Veränderungen oder Reparaturen durch den Kunden.
Warum Leasing?
Wenn ein neues Gewerbe gegründet werden soll, müssen neue Gründer häufig einen großen Kostenberg stemmen, der nicht aus dem Eigenkapital gezahlt werden kann. Viele Firmen nehmen gleich zu Beginn der Firmengründung hohe Kredite auf, um sich die Anschaffungskosten für die unterschiedlichsten Geräte leisten zu können. Oftmals unbeachtet bleibt dabei, dass es auch eine Vielzahl von anderen Lösungen gibt, durch die man unkompliziert, bequem und vor allem günstig an die benötigten Ressourcen kommt. Arbeitsgeräte aller Art lassen sich leasen.
Die Aufnahme einer hohen Kreditsumme sollte immer bestens überlegt sein. Wenn das Unternehmenskonzept zu Beginn nicht richtig aufgeht, kann es auch für den privaten Gründer am Ende sehr teuer werden.
Mit der Zeit haben sich auch noch andere Finanzierungsmöglichkeiten entwickelt, die auch für junge Firmen und Unternehmer sehr interessant sein können. Bei einem Kredit geht es meist um eine sehr hohe Summe, die in keinem gesunden Verhältnis zur Nutzung steht.
Da die meisten Geräte nicht für immer, sondern nur für einen begrenzten Zeitraum gebraucht werden, erscheint ein reiner Kauf von Arbeitsgeräten für Unternehmen häufig sehr kostenintensiv und wenig Vorteilhaft. Glücklicherweise gibt es heutzutage für fast alle Produkte, Ressourcen und Geräte Leasingangebote, bei denen man als Firma finanzielle und steuerliche Vorteile erfährt.
Anfangs kann es bei einer neu gegründeten Firma nötig sein, unterschiedliche Arbeitsgeräte zu kaufen. Ein Leasing kann bei der individuellen Finanzierung unterstützen und auch gleichzeitig dafür sorgen, dass immer die besten und neusten Geräte zur Verfügung stehen.
Zu gewöhnlichen Arbeitsgeräten gehören vielfältige Produktangebote. Ja nach Branche gibt es unterschiedliche Artikel, die für die Produktion oder Weiterverarbeitung benötigt werden.
Leasing in der Hotel- und Gastronomiebranche
In der Hotel- und Gastronomiebranche spielt das Leasing eine wichtige Rolle, um moderne und effiziente Ausstattung zu nutzen, ohne hohe Anschaffungskosten tragen zu müssen. Typischerweise werden in dieser Branche Küchengeräte wie professionelle Öfen, Spülmaschinen, Kühlsysteme und Kaffeemaschinen geleast, da diese oft teuer in der Anschaffung sind und schnell veralten können.
Ebenso werden oft Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Geschirr und Dekorationsartikel geleast, um die Innenräume aktuell und ansprechend zu gestalten.
Leasing ermöglicht es Hotel- und Gastronomiebetrieben, ihre Liquidität zu bewahren und gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen zu profitieren, da die Leasingraten in der Regel als Betriebsausgaben absetzbar sind. Zudem ermöglicht das Leasing eine flexible Anpassung an technologische Neuerungen und wechselnde Trends, was in der schnelllebigen Gastgewerbeindustrie von großer Bedeutung ist.
Was genau ist Leasing von Arbeitsgeräten?
Das klassische Leasing kennen die meisten sicher aus der Autobranche. Wenn ein Neuwagen gebraucht wird, aber nicht gleich die volle Summe gezahlt werden möchte, kann ein Leasing für eine attraktive Zwischenlösung sorgen. Zusätzlich ergeben sich noch steuerliche Vorteile, die sich schnell bei den Einnahmen und Ausgaben bemerkbar machen.
Das Leasing von Arbeitsgeräten gestaltet sich nicht anders als eine klassische Langzeitmiete, die von vielen Gesellschaften auch bei privater Nutzung angeboten wird. Vor Abschluss eines Leasingvertrags können sich Interessierte in der Regel genau darüber informieren, welche Artikel infrage kommen und wie sich die monatlichen Raten gestalten.
Ein Leasingvertrag berechtigt zur Nutzung des jeweiligen Gerätes. Zu beachten ist allerdings, dass es beim Abschluss eines Leasingvertrages zu keinem gewöhnlichen Kaufvertrag kommt. Zwar muss der Kunde regelmäßig die abgesprochenen Raten zahlen, jedoch darf er keinerlei Veränderungen oder Reparaturen am Gerät selbst vornehmen. Für Laien ist ein Leasing am besten mit einer klassischen Miete vergleichbar, wo ähnliche Klauseln im Vertrag zu finden sind.
Wem gehören die Arbeitsgeräte im Falle eines Leasings?
Viele Unternehmer schließen einen Leasingvertrag mit dem Hintergedanken ab, dass die entsprechenden Arbeitsgeräte danach den Besitzer wechseln. Ein normaler Leasingvertrag berechtigt allerdings ausschließlich zum Gebrauch im genannten Zeitabschnitt. Während der Leasingdauer kann es zusätzlich auch noch nötig sein, dass Kunden Inspektionen durchführen lassen müssen, um den Zustand und die Einsatzfähigkeit der Geräte zu garantieren.
Der Leasingvertrag, im rechtlichen Sinn auch mit einem Nutzungsüberlassungsvertrag vergleichbar, berechtigt lediglich zur vorübergehenden Nutzung. Die Arbeitsgeräte müssen so behandelt werden, als wäre es ein klassischer Mietvertrag. Für gewöhnliche Gebrauchsspuren am Ende einer Leasingdauer muss der Kunde in der Regel nicht aufkommen, größere Defekte und Schäden kann die Leasinggesellschaft allerdings dem Verbraucher anrechnen.
Veränderungen und auch Reparaturen müssen in jedem Fall vorher mit dem Eigentümer abgeklärt werden. Sollten Modifikationen noch bei der Rückgabe der Arbeitsgeräte bestehen, können für den Verbraucher hohe Kosten entstehen.
Welche Marken, Hersteller und Modelle gibt es im Bereich der Arbeitsgeräte und welche Leasingdauer sollte gewählt werden?
Im Bereich des Arbeitsgeräte-Leasings für die Hotel- Gastro- und Gaststättenbranche gibt es eine Vielzahl von Herstellern und Marken, die eine breite Palette an Modellen anbieten. Diese umfassen in der Regel Küchengeräte, Einrichtungselemente und technische Ausstattung für den Gastronomiebetrieb. Einige bekannte Marken und Hersteller sind:
- Hobart: Bekannt für Spültechnik, bietet hochwertige Geschirrspülmaschinen, Gläserspülmaschinen und Utensilienspülmaschinen.
- Rational: Spezialisiert auf Großküchentechnik, vor allem für Kombidämpfer und Heißluftöfen.
- Winterhalter: Ein führender Hersteller von gewerblichen Spülmaschinen und Spülsystemen.
- Electrolux Professional: Bietet eine breite Palette an Küchengeräten, inklusive Öfen, Herden und Kühlsystemen.
- True Refrigeration: Spezialisiert auf gewerbliche Kühltechnik und Kühlschränke.
- Robot Coupe: Bekannt für ihre Lebensmittelverarbeitungsgeräte wie Mixer und Prozessoren.
- Steelite International: Ein Hersteller von hochwertigem Geschirr und Tischkultur für die Gastronomie.
- Villeroy & Boch: Ein renommierter Anbieter von Porzellan und Geschirr für die Gastronomie.
- Zumex: Bekannt für ihre professionellen Saftpressen und Entsafter.
- Waring Commercial: Bietet eine Vielzahl von Küchengeräten, darunter Mixer und Toaster.
Die Auswahl des geeigneten Leasings hängt von den spezifischen Anforderungen des Betriebs ab, einschließlich des verfügbaren Budgets, des Platzbedarfs und der Art der Speisen und Getränke, die serviert werden sollen.
Leasingdauer
Bei der Wahl der Leasingdauer muss der Kunde meist selbst entscheiden, für wie lange die Arbeitsgeräte tatsächlich auch benötigt werden. Je nach Wert des Produktes werden von den Leasinggesellschaften die unterschiedlichsten Laufzeiten angeboten.
Neben einer klassischen Miete, die sich meist nur auf wenige Tage oder Wochen beschränkt, können bei einem Leasing durchaus auch längere Laufzeiten gewählt werden. Je länger die Laufzeit bei einem Leasing ausfällt, umso niedriger sind oftmals auch die monatlich zu zahlenden Beiträge. Nach der festgelegten Leasingdauer müssen die Arbeitsgeräte wieder unversehrt zurückgegeben werden.
Wie ist die Haftung bei einem Leasing von Arbeitsgeräten geregelt und was zeichnet die obligatorische Vollkaskoversicherung aus?
Unternehmer, die sich für ein Leasing entscheiden, können von Vergünstigungen und tadellosen Geräten profitieren. Doch nicht nur mit den Vorteilen, auch mit den Verpflichtungen und Haftungsfragen sollte sich beschäftigt werden. Da es sich bei einem Leasing streng genommen nur um eine Langzeitmiete handelt, sollte die Unversehrtheit des Gerätes an erster Stelle stehen.
In jedem seriösen Leasingvertrag ist ein umfassender Versicherungsschutz enthalten, der auch bei selbstverschuldeten Schäden und Defekten greift. So ist der Kunde für alle Eventualitäten abgesichert und muss sich nicht vor hohen Zahlungen fürchten, wenn es zu einem Schaden kommt. Die oben genannten Versicherungen müssen allerdings vor Vertragsabschluss geklärt werden, um Schadensfälle gleich zu Beginn abzusichern.
Was passiert nach dem Leasing?
Nachdem die Leasingdauer ausgelaufen ist, müssen die entsprechenden Arbeitsgeräte wieder an die Leasinggesellschaft übergeben werden. Wenn im Leasingvertrag von einer Kaufoption gesprochen wird, kann es auch möglich sein, die Arbeitsgeräte für einen geringen Kaufpreis zu übernehmen.