Kurze Zusammenfassung: Pelletieranlagen Leasing ist ideal für Existenzgründer und Unternehmen, die in umweltfreundliche Energiesysteme investieren wollen. Es bietet flexible Vertragsbedingungen, niedrigere anfängliche Raten und die Möglichkeit, neueste Technologien zu nutzen. Leasingnehmer bleiben dabei flexibel und können steuerliche Vorteile nutzen.
Hergestellt werden Pellets aus getrocknetem Sägemehl, Holzspänen, Bioabfällen usw. Die Naturprodukte ermöglichen das Heizen in Häusern und Gebäuden im gewerblichen Bereich oder im privaten Haushalt. Die effektive Pelletieranlage kann ebenso geleast werden, wie alle erdenklichen Gegenstände und Leistungen. Die grundsätzlichen Bedingungen des Leasingabkommens werden unterschiedlich gehandhabt, abhängig vom Leasinggegenstand.
Die Pelletieranlage verfügt über eine ungefähre Lebensdauer von ca. 20 Jahren, sodass nur ein Leasingvertrag mit verlängerter Laufzeit interessant ist.
Kann eine Pelletieranlage geleast werden?
Die Pelletieranlage gehört zur Kategorie Investitionsgut. Meist wird die Pelletieranlage als Existenzgrundlage angeschafft, sodass eine Bankfinanzierung als sehr risikoreich gilt. Die Leasing-Variante hingegen ist optimal für den Existenzgründer und Einsteiger.
In Übereinstimmung mit dem Leasinggeber können die Leasingraten die erste Zeit niedriger sein, einige Leasinggeber sind sogar bereit, die ersten Monate auf eine Ratenzahlung zu verzichten. Das Leasing von Großprojekten ist beispielsweise nicht mit dem Auto-Leasing zu vergleichen. Die Flexibilität des Leasings allgemein erlaubt großzügige Abweichungen, die individuell gesteuert werden können.
Wie wird die Pelletieranlage genutzt?
Die Pelletieranlage wird zur Herstellung von unterschiedlichen Pellets eingesetzt und ist in der Lage, verschiedene Rohmaterialien zu Pellets zu verarbeiten. Der hohe Anschaffungspreis ist für den Betreiber nicht prompt aufzubringen, sodass die Pelletieranlage geleast wird. Bei der Gestaltung des Leasingvertrages ist die möglichst lange Laufzeit zu berücksichtigen, die bis zu zehn Jahren betragen kann.
Einige Leasinggesellschaften offerieren Sonder-Verträge, die eine überdurchschnittlich lange Laufzeit enthalten. Der Eigentümer ist zwar der Leasinggeber, der Leasingnehmer ist jedoch Besitzer und daran interessiert, dass die Pelletieranlage kontinuierlich im Einsatz ist.
Einzelheiten Pelletieranlage Leasing
Der Leasinggeber sorgt für eine moderne, einwandfrei arbeitende Anlage, die anfangs auf Garantiebasis läuft, während der Leasingnehmer sich darum bemüht, dass die Anlage stets betriebsbereit ist und mängelfrei funktioniert. Der Betreiber nutzt die Anlage täglich, denn die Pelletieranlage ist gleichzeitig seine Einkommensquelle, sodass kein Betriebsstillstand auftreten darf.
Der Leasingnehmer ist außerdem komplett verantwortlich für den Leasinggegenstand und muss sich demzufolge um die Wartung oder falls Schäden auftreten um die Behebung kümmern. Das reibungslose Arbeiten liegt im Interesse des Leasingnehmers, denn schließlich ermöglicht die Pelletanlage seine finanzielle Existenz.
Die optimale Nutzung der Pelletanlage
Der vorübergehende Gebrauch der kostenintensiven Pelletanlage ist nur dann effektiv, wenn eine längere Laufzeit berücksichtigt wird. Die Grundmietzeit darf nicht unter 40 % der zu erwartenden Lebens- und Nutzungsdauer der Pelletanlage sein und nicht 90 % überschreiten.
Die Länder handeln nicht einheitlich, jedoch grundsätzlich werden Fördergelder vergeben. Die Pelletieranlage arbeitet generell umweltfreundlich, was von den Ländern mit Fördergeldern belohnt wird.
Unterschiedliche Leasingmodelle präsentieren Flexibilität
Der Vollamortisationsvertrag zielt darauf hin, dass der Leasingnehmer wenigstens den größten Teil des Gesamtwertes tilgt. Der Leasingvertrag ist sozusagen gleichzeitig die Investition. Die steuerlichen Vorteile sollten nicht unerwähnt bleiben. Die Teilamortisation sorgt, wie der Name schon verrät, nur für einen Teil der Tilgung.
Der Leasingnehmer muss sich also von Anfang an klar darüber sein, wie er die Pelletanlage nutzen will und ob er diese behalten oder zurückgeben wird. Es ist gestattet, in spezifischen Verträgen die Verlängerungs- oder Kaufoption genau festzusetzen, abhängig von der Grundmietzeit.
In Sonderfällen gibt es Vereinbarungen bezüglich der Wartung und Pflege; diese Leistungen übernimmt in der Regel der Leasingnehmer. Die AfA-Nutzungsdauer bedeutet Absetzung für Abnutzung gemäß der offiziellen AfA-Tabelle und wird bei der Pelletieranlage als Grundlage der Vertragslaufzeit genutzt.
Welche Leasingart ist optimal für eine Pelletieranlage
Der Vollamortisationsvertrag eignet sich für dieses Großprojekt. Leasingnehmer und Leasinggeber sind bestrebt, die kompletten Investitionskosten zu decken. Die Kaufoption ist für den Leasingnehmer interessant, denn der Kaufpreis wird auf Basis des AfA-Restbuchwertes kalkuliert. Der Teilamortisationsvertrag ist nur für den Leasingnehmer relevant, der beabsichtigt, einen Folgevertrag abzuschließen.
Was gehört in jeden Leasingvertrag
Einige Eckpunkte werden in jedem Leasingvertrag beachtet, unabhängig vom Leasingobjekt. Die Laufzeit, Grundmietzeit, eventuelle Anzahlung und Ratenhöhe sind zwingend aufzuführen. Der Aufbau für das Leasing der Pelletieranlage wird wie folgt festgelegt: Die einzelnen Daten wie Laufzeitlänge, Ratenhöhe sind individuell mit dem Leasingnehmer abzustimmen: erster Schritt ist die Bestellung, der Leasingvertrag wird aufgesetzt, die Bestellung wird bearbeitet.
Die Lieferung besteht aus einer neuen bzw., wenn gebraucht gekauft, gut erhaltenen Pelletieranlage, die einwandfrei funktioniert und unverzüglich in Betrieb genommen werden kann. Eine „normale“ Rechnung wird erstellt, die Abnahmebestätigung liegt dem Leasinggeber vor. Nun kann eine Anzahlung geleistet werden, die bei einem Leasingabkommen nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Die Höhe der Leasingraten wird davon abhängig ermittelt, meist in Zusammenarbeit mit Leasinggeber und Leasingnehmer. Häufig wird die Pelletieranlage nach Vertragsende gekauft, der Verkäufer übergibt die Bestelldaten an die Leasinggesellschaft. Das direkte Leasing kennzeichnet den Leasinggeber gleichzeitig als den Hersteller oder Verkäufer in diesem Fall der Pelletieranlage.
Verpflichtungen des Leasingnehmers
Die als Standard festgelegten Pflichten des Leasingnehmers sind grundsätzlich zu beachten, wenn keine anderen Klauseln im Vertrag festgelegt werden. Der Leasingnehmer muss dafür Sorge tragen, dass die Pelletieranlage jederzeit komplett funktionsfähig eingesetzt werden kann.
Sollte es zu Störfällen kommen oder Beschädigungen erkennbar sein, ist der Leasingnehmer verpflichtet, die Mängel sofort zu beheben. Die Wartungstermine müssen selbstverständlich peinlich genau eingehalten werden, denn jegliche Mängel oder Vernachlässigungen sind vom Leasingnehmer zu beheben. Auf die Erfüllung der Vertragspflichten seitens des Leasingnehmers wird bei Streitfragen, die auf gerichtlichem Wege geklärt werden, streng geachtet.
Die Haftungsverpflichtung besteht während der gesamten Leasingdauer
Darüber hinaus ist der Leasingnehmer ebenfalls verantwortlich für Diebstahl, Vandalismus, mutwillige Beschädigungen. Es ist sinnvoll, zum Schutz des Versicherungsnehmers die Haftpflicht mit einer entsprechenden Versicherung zu untermauern. Eine Vollkaskoversicherung enthält alle Eventualitäten im Bereich Autoleasing, während bei einem Großprojekt, wie der Betrieb einer Pelletieranlage, eine komfortablere Versicherungsart gewählt werden sollte.
Die Haftung ist somit finanziell abgesichert. Die Leistungen wie Wartungen und Reparaturen muss der Leasingnehmer in Eigenverantwortung übernehmen.
Pelletieranlage übernehmen nach Beendigung der Laufzeit?
Eine Pelletieranlage erledigt die zugewiesenen Aufgaben in einer bestimmten Zeitspanne, die Lebensdauer beträgt maximal 20 Jahre. Es ist daher sinnvoll, einen Vollamortisations-Leasingvertrag abzuschließen, der mit höheren Leasingraten zumindest einen Großteil des Restwertes tilgt.
Nach Beendigung der Laufzeit kann der Leasingnehmer problemlos die Pelletieranlage erwerben. Salopp ausgedrückt, die Pelletieranlage muss nicht besonders attraktiv aussehen oder den neuesten modischen Schnickschnack präsentieren, die Anlage soll hundertprozentig funktionieren und jederzeit betriebsbereit sein. Diese Leistungen wird die „ältere“ Pelletieranlage durchaus verwirklichen.