Kurze Zusammenfassung: Büroeinrichtungsleasing bietet Jungunternehmen eine kosteneffiziente Lösung, um mit hochwertigen Produkten zu starten. Neben finanzieller Entlastung ermöglicht es Zugang zu neuester Technik und umfasst umfassende Versicherungsoptionen. Leasingverträge bedürfen jedoch sorgfältiger Prüfung hinsichtlich Haftung und Nutzungsdauer.
Büroeinrichtung Leasing. Zielgruppe: Start-Ups
In der heutigen Zeit werden immer mehr Start-Ups gegründet, die sich mit einer zündenden Idee ein Unternehmen aufbauen möchten. In vielen Fällen ist bereits zu Beginn ein Büro nötig, um die Arbeit strickt von dem Privatleben trennen zu können.
Bedauerlicherweise haben sehr viele Jungunternehmer in der Anfangsphase nicht das nötige Geld, um sich neben der Miete für das Büro auch noch die passende Inneneinrichtung zu kaufen. Hier die Büroeinrichtung erst einmal zu leasen, statt sie zu kaufen, kann eine gute Herangehensweise sein.
Zu der Ausstattung sollten neben einer Küche auch Arbeitsmittel wie mehrere Computer, Notebooks und Drucker zählen, damit der Anfang gelingt und richtig gearbeitet werden kann.
Vor allem in der Anfangsphase ist es für junge und sich im Start befindlichen Unternehmen sehr wichtig, nicht den Anschluss zu verlieren. Ein Büro muss meist über ein Jahr per gewöhnlichen Mietvertrag gezahlt werden, bei der Inneneinrichtung lässt sich mittlerweile aber auch über ein Leasing nachdenken, bei welchem nicht nur steuerliche Vorteile für Firmen entstehen.
Wer ein eigenes Unternehmen gründet, auf steigernde Umsätze abzielt aber nicht über genügend Eigenkapital verfügt, um sich die nötige Ausstattung zu kaufen, hat mehrere Möglichkeiten.
Neben einer Finanzierung ist es in der heutigen Zeit zudem auch noch möglich, attraktive Leasing-Angebote für die unterschiedlichsten Komponenten einzuholen. Der Vorteil bei einem Leasing ist, dass man im besten Fall gleich die neueste und beste Technik erhält, die sich bereits bei anderen Unternehmen und Privatpersonen bewährt hat.
Was ist Büroeinrichtung Leasing?
Bei gewöhnlicher Büroausstattung handelt es sich in den meisten Fällen um ein reines Investitionsgut, mit welchem gearbeitet und ein steigender Umsatz erzielt werden kann. Für Agenturen und Vermittlungsfirmen gilt es bei Gründung oft einen großen Kostenberg zu stemmen, der meist nicht mit den eigenen finanziellen Mitteln gedeckt werden kann.
Bei einer reinen Finanzierung werden meist sehr hohe Zinsen fällig, die nicht attraktiv für eine neue Firma erscheinen. Beim Leasing handelt es sich rechtlich gesehen um eine Nutzungsüberlassung.
Der Kunde kann die entsprechenden Produkte und Geräte in einem vorgegebenen Zeitraum, meist uneingeschränkt nutzen und zahlt wirklich auch nur für die Zeit, in der das Produkt für die Arbeit genutzt werden kann.
Leasing-Angebote gibt es für diverse Ausrüstungsgegenstände. Besonders attraktiv erscheinen die Angebote, weil nicht auf gebrauchte, ältere Artikel zurückgegriffen werden muss.
Leasing ist mit einer Langzeitmiete gleichzusetzen, bei welcher man für gewöhnlich auch nur die besten und neuesten Produkte erhält.
Sehr häufig werden Produkte wie Notebooks, Computer, Kameras, Drucker, Aktenvernichter und Kopfhörer geleast. Doch auch die Beschaffung der generellen Büroeinrichtung kann durch ein Leasing abgewickelt werden. Dazu gehören beispielsweise Tische, Stühle, Küchen, Geschirr, Lampen, Pflanzen, Sitzmöglichkeiten und auch spezielle Möbel, die je nach Unternehmen anders aussehen können.
Leasingvertrag und Nutzungsrecht bei Büromöbeln
Wer eine komplette Inneneinrichtung für eine Werkstatt oder ein ganzes Büro sucht, ist mit unterschiedlichen Leasing-Angeboten gut beraten. Zu beachten ist in jedem Fall, dass die Produkte in der angegebenen Zeit so behandelt werden, als wären es nicht die eigenen.
Ebenfalls sollte die Leasingdauer und andere Parameter beachtet werden, die schnell in der Masse der Absätze augenscheinlich verloren gehen. Im Leasing-Vertrag können vom Leasinggeber auch Nutzungseinschränkungen schriftlich festgelegt sein, die zuvor von einem Anwalt überprüft werden sollten.
Ein auch äußerst wichtiger Bestandteil des Leasingvertrags sind Versicherungen und Haftungsfragen, die nicht unterschätzt werden sollten.
Wie läuft ein Leasing von Büromöbeln ab?
Für junge Unternehmer ist es existenziell, dass direkt nach der Firmengründung nicht viel Zeit zur richtigen Inbetriebnahme vergeht. Nachdem eine Firma gegründet wurde, sollte sofort mit der Arbeit begonnen werden.
Es bietet sich an, bereits vor Firmengründung diverse Leasingangebote zu vergleichen und zu überprüfen, ob die Bonität ausreichend erscheint.
Nachdem ein passender Anbieter gefunden wurde, können die jeweiligen Produkte ausgewählt werden. Die Geräte werden neu ausgeliefert und sind bestenfalls mit den neuesten technischen Spezifikationen ausgestattet. Bei Notebooks und Computern sollte auch geschaut werden, auf welches Betriebssystem man zurückgreift.
Immer mehr Unternehmen steigen auf Apple Geräte um – ein Thema, mit welchem man sich schon vor der Bestellung befassen sollte.
Der Leasingvertrag kann meist sogar über das Internet abgeschlossen werden. Durch neu etablierte Verfahren vergehen von Bestellung bis zur Auslieferung nur noch wenige Tage – für Startups und junge Firmen ein besonders wichtiger Faktor.
Auch Leasing-Produkte genießen die volle Herstellergarantie und werden deswegen natürlich auch bei Defekten, die innerhalb dieses Zeitraumes auftreten, kostenfrei repariert.
Nach der im Vertrag vereinbarten Leasinglaufzeit muss das Leasinggut in gutem Zustand wieder an die entsprechende Leasinggesellschaft übermittelt werden. Es ist richtig, dass durchaus Gebrauchsspuren vorhanden sein dürfen, doch grobe Mängel sollten nach der meist sehr moderaten Leasingdauer nicht auftreten.
Im Falle eines Schadens oder eines Defekts können nochmals Kosten geltend gemacht werden, die dann der Unternehmer tragen muss.
Was gibt es beim Nutzungsrecht und der Eigentumsfrage beim Leasing von Büroartikeln zu beachten?
Themen, mit welchem sich jeder Leasinginteressierte auch auseinandersetzen sollte sind Nutzungszulassung und Eigentumsfragen. Zwar ist es gestattet, das Produkt in dem angegebenen Zeitraum zu nutzen, jedoch gehen mit einem Leasingvertrag auch Richtlinien einher, die nicht aus dem Auge verloren werden sollten.
Der Kunde besitzt zu keinem Zeitpunkt das alleinige Entscheidungs- und Eigentumsrecht über den gemieteten Artikel. Nach der Laufzeit muss der Artikel, im besten Fall in tadellosem Zustand, zurückgegeben werden.
Welche Büroeinrichtungen gibt es beim Leasing zur Auswahl?
Beim Leasing von Büroeinrichtung beschränkt sich das Angebot nicht nur auf Möbel und Inneneinrichtung. Auch können elektronische Artikel wie Notebooks, Computer und Drucker gekauft werden. Besonders gefragt sind Apple Produkte wie iMacs, Macbooks und Tablets, die für den gewerblichen Gebrauch umfangreich genutzt werden können.
Was ist bei einer Vollkaskoversicherungen zu beachten?
Auch bei handelsüblichen Elektrogeräten ist es ratsam, genau auf die enthaltenen Versicherungen beim Leasing zu achten. Meist ist in den Verträgen eine umfassende Kaskoversicherung enthalten, die das Gerät bei Schäden absichert.
Auch sind Wartungen und kleinere Reparaturen im Leasing-Vertrag mit enthalten. Bei Unklarheiten und Fragen sollte zuvor die Leasinggesellschaft kontaktiert werden, um etwaigen Problemen bei Haftungsfragen vorzubeugen.