Kurze Zusammenfassung: Bürocontainerleasing bietet eine flexible und schnelle Lösung für Firmen und Behörden zur Schaffung temporärer oder dauerhafter Büroräume. Es basiert auf einem Leasingvertrag, bei dem die Container zeitweise zur Nutzung überlassen werden, wobei der Leasinggeber Eigentümer bleibt.
Bürocontainerleasing – nicht nur für Übergangszeiten sinnvoll
Leasing wird immer sinnvoller. Nicht nur als Übergangslösung beim Umbau oder einer Umstrukturierung nehmen Firmen oder auch Behörden (in der Art eines Schulcontainers beispielsweise) diese Variante gerne her und leasen Bürocontainer für eine Zeit.
Auch können damit mit einer soliden Sanitärausstattung neue Räume bis zu ungefähr 20 Quadratmeter geschaffen werden, ohne eine längere Bauzeit eingehen zu müssen.
Was ist überhaupt Bürocontainerleasing?
Leasing hat einen mietrechtlichen Charakter, darf aber damit nicht verwechselt werden. Es gibt Ähnlichkeiten, wie zum Beispiel die Zahlung einer in der Regel monatlichen Rate an den Leasinggeber. Der Leasingnehmer, der also den Containern beim Leasinggeber least, darf diesen dann über die Dauer hinweg nutzen. Es handelt sich also um eine zeitliche Gebrauchsüberlassung.
Wer sich nicht durch den Kauf eines Containers binden möchte, sollte sich die Leasingvariante überlegen. Es gibt zwei Unterformen, das direkte Leasing vom Hersteller oder das indirekte von einer Leasingfirma. Das Leasingobjekt ist hierbei ein oder mehrere Bürocontainer.
Der große Vorteil beim Leasing im Gegensatz zum Kauf oder Bau eines Containers ist die schnelle Errichtung. Die Container sind meist vorinstalliert und müssen nur noch auf den Kunden direkt angepasst und aufgestellt werden.
Wie verhält sich die Nutzung des Leasingobjekts, wer ist Eigntümer und wer ist Besitzer?
Die Nutzung ist klar im Leasingvertrag geregelt. Der Leasingnehmer ist als Besitzer und der Leasinggeber als Eigentümer im Leasingvertrag mit den dazugehörigen Rechten und Pflichten genannt. Zur Veräußerung und weiterem ist also nach wie vor nur der Leasinggeber berechtigt. Der Besitzer darf den Container frei nutzen und muss diesen aber nach Ablauf der Leasingdauer einwandfrei wieder zurückgeben. Ein Eigentumsübergang ist ja nicht notwendig, da der Leasinggeber ja immer Eigentümer auch während des Leasings bleibt.
Welches Verhältnis gehen Leasinggeber und Leasingnehmer ein?
Leasinggeber und Leasingnehmer schließen einen Leasingvertrag, der auch von beiden zu unterschreiben ist. Es handelt sich hierbei um ein vertraglich geregeltes Leasingverhältnis, welches nicht explizit rechtlich geregelt ist. Es ist aber ähnlich wie beim Mietvertrag, welcher im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist.
Was kennzeichnet beim Bürocontainerleasing die vorübergehende Nutzung des Objekts?
Gekennzeichnet wird die Nutzung durch die Überreichung des Containers, sodass der Leasingnehmer den tatsächlichen Besitz erhält. Vorübergehend ist die Nutzung beim Leasing immer, da eine feste Laufzeit vorher vereinbart wird. Im Falle eines Umbaus ist es eben die Zeit, die die Firma kein Büro für die Angestellten hat, aber der normale Arbeitsbetrieb ohne Ausfälle weitergehen kann.
Wie gestaltet sich die Leasingdauer?
Viele Leasinggeber bieten Modelle mit bestimmten Laufzeiten und verschiedenen Zubehörsachen (wie Sanitäranlagen oder Schreibtische) an. Die Laufzeiten variieren meist je nach benötigter Dauer und kann oft mit dem Leasinggeber abgesprochen werden. Grundsätzlich gibt es meist eine Grundlaufzeit.
Was kennzeichnet die vorbestimmte vertragliche Leasingdauer?
Die Dauer wird fest im Vertrag festgehalten und ist zwingend einzuhalten. Die Dauer ist meist in Monate oder Jahre angegeben.
Wie ist der Leasingvertrag aufgebaut und welche Bestandteile gibt es?
Der unterschriebene Leasingvertrag beinhaltet immer den namentlich genannten Leasinggeber, sowie den genauen Leasingnehmer. Auch das Leasingobjekt muss genau mit den Maßen und Beschreibungen deklariert werden. Die Dauer und der Beginn muss auch festgehalten werden.
Oft ist im Vertrag auch die Wartung oder die Reinigung der Container vertraglich geregelt, sodass es keine Unstimmigkeiten gibt. Die genaue Leasingrate oder eventuelle Anzahlungen oder Schlussraten werden hier auch festgehalten.
Was bedeutet die Verpflichtung zum Unterhalt vom Leasingobjekt?
Der Leasingnehmer der Bürocontainer ist verpflichtet das Objekt vor Schäden zu bewahren.
Auch muss er dafür Sorge tragen, dass keine unverhältnismäßige Abnutzung erfolgt.
Wie ist die Haftung beim Containerleasing vom Leasingnehmer und Leasinggeber geregelt?
Grundsätzlich haftet der Leasingnehmer für Schäden und sollte sich dagegen absichern. Das ist möglich mit einer Bürocontainerversicherung, die das Leasingobjekt schützt. Das Insolvenzrisiko vom Leasingnehmer bleibt aber weiterhin beim Leasinggeber. Der Leasinggeber behält auch weiterhin alle Rechte und Pflichten an dem Leasingobjekt.
Was beinhaltet die Vollkaskoversicherung im Bereich Bürocontainerleasing?
Die Versicherung hierbei sichert den Container gegen Brand, Sturm und Hagel und Einbruch und Diebstahl bei den meisten Versicherungsgesellschaften ab. Das ist im dem Fall eine Art Vollkaskoversicherung, da eine weitere Absicherung gegen Schäden von der Firma selber nur im Rahmen der Firmenhaftpflichtversicherung versicherbar ist.
Was passiert nach Ablauf des Leasingvertrags?
Das Leasingverhältnis endet automatisch mit Ablauf des Leasingvertrags. Dann erlischen auch alle Rechte und Pflichten vom Leasinggeber und Leasingnehmer. Die letzte Rate muss aber natürlich immer noch gezahlt werden.
Danach kann auch noch eine Schlussrate offen sein, wodurch sich der Leasingnehmer während der Leasingdauer Geld gespart hat, aber es kann sich hierbei auch um eine Kaufoption handeln. Es gibt die Möglichkeit, dass die Container auch gekauft werden können, wenn der Bau zum Beispiel deutlich länger dauert oder ein Kauf einfach gewünscht wird anhand anderer betrieblicher Bedingungen.
Ergänzend lässt sich noch sagen, dass das Bürocontainerleasing sehr sinnvoll ist, vor allem für Überbrückungszeiten, aber auch als Dauerlösung für Firmen, die sich vergrößern wollen und schnell neuen Platz fürs neue Personal suchen. Auch lassen sich die Ausgaben sehr gut planen, da im Voraus die genaue Leasingrate und eine eventuelle Anzahlung klar festgehalten sind.