Kurze Zusammenfassung: Forstmaschinen-Leasing bietet Landwirten und Unternehmen eine Finanzierungsalternative zu teuren Anschaffungen. Es umfasst eine Nutzungsüberlassung mit festen Konditionen und Eigentum bei der Leasinggesellschaft. Die Vertragsdauer variiert, und es gibt Optionen für Rückkauf oder Vertragsverlängerung nach Ablauf.
Forstmaschinen leasen?
Heutzutage kommt es immer häufiger vor, dass größere Anschaffungen und kostenintensive Produkte nicht mehr gekauft, sondern Teil eines Leasingvertrags werden. Das klassische Leasing kennt man als Konsument aus dem Bereich der gewöhnlichen Fahrzeuge. Menschen, die sich ein neues Auto zulegen möchten, können bei einem Leasing von attraktiven Konditionen profitieren und meist auch gleich noch steuerliche Vorteile einfahren. Besonders interessant sind derartige Leasingverträge für Unternehmen, die teils auch größere Maschinen mieten.
Das Leasingangebot hat sich im Laufe der Zeit immer weiter ausgeweitet. Vor allem durch das Internet werden immer neue Branchen erschlossen, für die auch ein Leasing infrage kommen. Ein sehr großer Bereich ist mit den Leasingangeboten im Bereich der Forstmaschinen hinzugekommen. Egal ob es sich um Harvester, Forwarder, Forstraupen, Skidder oder neue Schlepper handelt.
Solche komplexen Maschinen können sehr schnell sehr teuer werden. Für Landwirte oder landwirtschaftliche Unternehmen kann ein Leasing von entsprechenden Forstmaschinen eine Finanzierungslösung darstellen.
Was zeichnet ein Forstmaschinen Leasing aus?
Das Leasing von Forstmaschinen ist zwar noch nicht bei gewöhnlichen Privatpersonen angekommen, die Nachfrage wird jedoch aufgrund von steigender Aktivität im landwirtschaftlichen Sektor immer höher. Dadurch, dass Forstmaschinen im Allgemeinen sehr kostenintensive Fahrzeuge und Maschinen sind, lohnt sich für kleinere Unternehmen und Landwirte ein Leasing bereits bei sehr geringem Einsatz.
Bei einem frischen Unternehmen gibt es zudem meist kein unbegrenztes Eigenkapital, sodass eine Alternativlösung hermuss, um die Forstmaschinen trotzdem einsetzen zu können. Beim Leasing von Forstmaschinen handelt es sich um einen gewöhnlichen Leasingvertrag, der auch mit einer umfangreichen Nutzungsüberlassung gleichgestellt werden kann.
Beim Abschluss eines Leasingvertrags kann der Kunde zwischen vielen Marken, Modellen und Herstellern wählen. Im Normalfall werden von seriösen Leasinggesellschaften nur ungebrauchte und neuwertige Forstmaschinen bereitgestellt. Bei Forstmaschinen handelt es sich um ein reines Investitionsgut, Privatpersonen können vom Leasing im Normalfall keinen Gebrauch machen.
Wem gehören die Forstmaschinen bei einem Leasing und worauf sollte noch geachtet werden?
Wer sich für ein Leasing von Forstmaschinen entscheidet, sollte sich vor Abschluss eines expliziten Vertrages unbedingt über die Verpflichtungen, genauen Konditionen, Zusatzleistungen, Versicherungen und auch Sonderzahlungen informieren. Ebenfalls sollte abgewägt werden, ob sich ein Leasing überhaupt lohnt und welche wirtschaftlichen Risiken eingegangen werden.
Für Unternehmer und Landwirte sollte schon bei der genaueren Betrachtung eines Leasingangebots klar sein, dass es sich bei einem Leasing ausschließlich um eine reine Nutzungsüberlassung handelt. Das Eigentumsrecht der Forstmaschine liegt zu jedem Zeitpunkt bei der Leasinggesellschaft und wird auch zu keinem Zeitpunkt an den Leasingnehmer übertragen.
Bei einem Leasing von Forstmaschinen wird auch zuvor vertraglich geregelt, in welchen Situationen die entsprechende Maschine eingesetzt werden darf und ob es Einschränkungen gibt, die den Gebrauch erheblich einschränken.
Durch einen klassischen Leasingvertrag bekommt der Kunde die Erlaubnis zum vorübergehenden Gebrauch, es muss allerdings darauf geachtet werden, dass keine größeren Beschädigungen oder Veränderungen am Fahrzeug entstehen. Der Leasingnehmer wird über die genauen Richtlinien zuvor im Vertrag aufgeklärt.
Wie gestalten sich die Leasingdauer und welche Modelle gibt es bei einem Leasing von Forstmaschinen?
Da es sich bei einem Leasing von Forstmaschinen um ein Angebot handelt, welches überwiegend für Unternehmen und Landwirte interessant ist, gestalten sich die Verträge weniger flexibel als bei herkömmlichen Leasingangeboten von beispielsweise Autos. Die Dauer des Vertrages sollte in jedem Fall genau so gewählt werden, dass monatliche Raten möglichst gering sind, allerdings ein großer Nutzungsfaktor entsteht.
Die Leasingangebote für Forstmaschinen findet man im Internet bei unterschiedlichen Anbietern, die für gewöhnliche verschiedene Preismodelle und auch Laufzeiten anbieten.
Bei der Wahl der Leasingdauer sollte zuvor abgewägt werden, wie lange die Maschine tatsächlich gebraucht wird und ob die monatlichen Raten, die Instandhaltung und etwaige andere Ausgaben fristgerecht gezahlt werden können. Meist gibt es Leasingangebote, die bei 48 Monaten starten, nach oben allerdings offen ausgelegt sind.
Bei einer längeren Leasingdauer verringert sich in der Regel auch gleichzeitig der monatliche Preis. Bei der Auswahl der Maschinen genießen Kunden in der Regel eine sehr große Vielfalt an Produkten. Harvester, Forstraupen, Forwarder, Skidder und Schlepper gibt es von den unterschiedlichen Herstellern und können auch bei Bedarf vor Ort ausprobiert werden.
Sehr beliebte und gefragte Hersteller sind MAHLER, SWECON, RITTER und auch VOLVO. Beim Leasing bekommt der Kunde nagelneue Modelle ausgehändigt, die über die neuesten und besten Eigenschaften verfügen.
Wie wichtig ist Bonität und Liquidität beim Leasing von Forstmaschinen?
Das Leasing von größeren Maschinen kann nicht mit einer einfachen Miete verglichen werden. Wer sich eine Forstmaschine über einen längeren Zeitraum mit der Hilfe von Leasingangeboten sichern möchte, sollte auch mit der eigenen, positiven Bonität punkten können. Vor allem im Bereich von Leasing wird Liquidität des Kunden genau durchleuchtet.
Leasinggesellschaften möchten sich absichern, inwieweit die Zahlungsbereitschaft des Unternehmens den Leasingvertrag beeinflussen kann. Da Forstmaschinen fast ausschließlich von Unternehmen zum Einsatz kommen, muss die Bonität des Unternehmens unter die Lupe genommen werden. Einige Leasinggesellschaften lassen auch eine Anzahlung zu, um auch mit geringerer Bonität einen Leasingvertrag unterschrieben zu können.
Wie steht es um die Haftungsfragen und Versicherungen beim Leasing von Forstmaschinen?
Bei einer Forstmaschine handelt es sich um ein sehr wertvolles Gut, welches auch während der Leasingdauer keinen Schaden davontragen sollte. Beim Abschluss sollten eventuell unklare Haftungsfragen in jedem Fall geklärt werden. Beim Abschluss ist es meist möglich, zusätzliche Versicherungen abzuschließen, die den Kunden im Schadensfall durch eine Selbstbeteiligung absichern.
Existenziell wichtig beim Abschluss eines Leasingvertrags kann die enthaltene Vollkaskoversicherung sein, durch die Schäden an der entsprechenden Forstmaschine abgesichert sind. Auch bei diesem Abschnitt des Vertrages sollte man genau lesen und gegebenenfalls auch mit einem Anwalt besprechen, inwieweit einige Klauseln zu verstehen sind.
Was passiert nach Ablauf des Leasingvertrages im Hinblick auf Rückkaufoption oder Verlängerung bei Forstmaschinen Leasing?
Auch wenn das Leasing von Forstmaschinen im ersten Moment sehr kompliziert und komplex scheint, wird in erster Linie nur ein klassischer Leasingvertrag abgeschlossen, bei welchem es nach Ablauf der Leasingdauer mehrere Möglichkeiten gibt, die auch zuvor im Vertrag geregelt sind.
Meist wird die Forstmaschine zurückgegeben – dabei wird von einem Gutachter überprüft, in welchem Zustand sich das Produkt befindet und ob eine eventuelle Nachzahlung noch nötig ist. Zusätzlich ist es teilweise auch noch möglich, von einer Rückkaufoption zu profitieren.
Dabei muss das Gerät nicht wieder zurückgegeben werden und die Arbeit im Forstbereich kann ungestört weitergehen. Eine Rückkaufoption muss allerdings zuvor bei Abschluss abgeklärt werden.