Kurze Zusammenfassung: Leasing von Arbeitsbühnen ermöglicht Unternehmen, teure Ausrüstung zu nutzen, ohne sie zu besitzen. Diese Option ist steuerlich absetzbar und bietet flexible Vertragslaufzeiten, wobei das Eigentum immer bei der Leasinggesellschaft verbleibt.
Wie funktioniert Arbeitsbühnen Leasing?
Für Baufirmen können Arbeitsmaterialien und Arbeitsbühnen von großer Bedeutung sein. Wenn die Fenster gereinigt, die Außenwände gestrichen oder etwas anderes repariert werden muss, brauchen Arbeiter sogenannte Arbeitsbühnen, durch die auch höhere Etagen von außen zugänglich gemacht werden können. Größere Bauunternehmen haben für gewöhnlich dutzende Angestellte und Mitarbeiter, die tagtäglich auf sichere Arbeitsbühnen zurückgreifen müssen. Arbeitsbühnen gibt es in unterschiedlichen Ausführungen, Höhen und Größen – und man kann sie leasen.
Für Bauunternehmen kann es von Vorteil sein, wenn zu Beginn eines neuen Auftrages die Arbeitsbühnen schon bereitstehen und nicht extra ausgeliehen werden müssen. Für einen hohen Bedarf an Arbeitsbühnen können Selbstständige und Unternehmen auf Leasingverträge zurückgreifen, durch die gleich mehrere Arbeitsbühnen ausgeliehen werden können.
Die Arbeitsbühnen werden dann über einen bestimmten Zeitraum von der Leasinggesellschaft zur Verfügung gestellt, Kunden profitieren von niedrigen Raten und einem individuell angepassten Leasingvertrag, der genau auf die Bedürfnisse der Firma zugeschnitten ist. Leasingangebote für Arbeitsbühnen sind überwiegend im Internet anzutreffen. Bei einem Leasing bekommt der Kunde ausschließlich neue Arbeitsbühnen, die auch den gängigen Sicherheitsstandards entsprechen.
Was bedeutet Leasing bei Arbeitsbühnen?
Viele Baufirmen benötigen für bestimmte Aufträge komplexe und stabile Arbeitsbühnen, durch die man beispielsweise Häuserfassaden auch von außen erreichen kann. Zwar können Arbeitsbühnen auch bequem im Internet bestellt und gekauft werden, jedoch übersteigen die Kosten sehr schnell das Kapital der Unternehmen. Vor allem für kleinere Gründer und Unternehmen bietet sich ein attraktives Leasing an, das zusätzlich auch noch steuerlich absetzbar ist.
Ein Leasing von Arbeitsbühnen ist für einzelne Arbeitsbühnen, aber auch gleich für mehrere Bühnen möglich. Wenn eine Firma sich dazu entscheidet, gleich eine Vielzahl an Arbeitsbühnen zu leasen, ist der Preis pro Bühne verhältnismäßig gering. Die Vertragslaufzeit ist bei den Leasingangeboten oftmals frei wählbar und richtet sich auch nach Leasinggesellschaft und Abnahmemenge. Arbeitsbühnen werden als Investitionsgut eingesetzt.
Für was werden die Arbeitsbühnen genutzt und wo kommen sie zum Einsatz?
Arbeitsbühnen sind vor allem für Firmen sehr interessant, die im Bauwesen tätig sind. Viele Mitarbeiter und Selbständige benötigen für externe Aufträge Bühnen, um Bauarbeiten und Reparaturen an der Fassade eines Hauses vornehmen zu können.
Damit die Sicherheit der Arbeiter gewährleistet ist, sollte darauf geachtet werden, dass ausschließlich technisch geprüfte Arbeitsbühnen geleast werden, bei denen für ausreichend Schutz gesorgt ist. Arbeitsbühnen sind vielseitig einsetzbar und können auch für individuelle Projekte genutzt werden.
Bei wem liegt im Falle eines Leasings von Arbeitsbühnen das Eigentum?
Wie bei anderen Leasingverträgen auch ist beim Leasing von Arbeitsbühnen darauf zu achten, dass man die Geräte nie selbst erwirbt. Bei einem Leasing kommt es lediglich zu einer Nutzungsüberlassung, die den Kunden dazu berechtigt, die Arbeitsbühnen in einem begrenzten Umfang zu nutzen. Häufig denken junge Unternehmer, dass das Eigentumsrecht bei einem Leasingvertrag den Besitzer wechselt, diese Behauptung ist grundlegend falsch.
Für Neulinge im Bereich der Leasingangebote ist solch ein Angebot gut mit einer gewöhnlichen Miete vergleichbar, wo auch besonders Augenmerk auf das Produkt gegeben werden sollte. Das Eigentumsrecht liegt immer bei der Leasinggesellschaft selbst und wird zu keinem Zeitpunkt der Leasingdauer an den Kunden übertragen. Wer lieber Arbeitsbühnen selbst erwerben und gegebenenfalls auch noch modifizieren und im Falle eines Schadens selbst reparieren möchte, sollte nicht zum Leasing greifen.
Wie gestaltet sich die Leasingdauer bei Leasingangeboten von Arbeitsbühnen?
Arbeitsbühnen werden vordergründig von größeren Unternehmen benötigt, die sich auf Reparaturen an Gebäuden spezialisiert haben. In der Regel wird eine Vielzahl an Arbeitsbühnen gebraucht, sodass es Firmen sehr entgegenkommt, dass die Vertragslaufzeiten eher höher angesetzt sind. Für wenige Monate können Arbeitsbühnen im Regelfall nicht gemietet werden, die typischen Laufzeiten orientieren sich bei 48 Monaten.
Wenn sich eine Baufirma dazu entscheidet, einen individuellen Leasingvertrag über Jahrzehnte abzuschließen, kann nochmals viel Geld gespart werden. Die Vertragslaufzeit richtet sich aber immer auch nach Leasinggesellschaft, Anzahl der geleasten Arbeitsbühnen und nach individueller Anfrage des Kunden.
Welche Modelle, Marken und Hersteller gibt es bei Arbeitsbühnen?
Bevor Unternehmen einen Leasingvertrag unterschreiben, sollten Hersteller miteinander verglichen werden. Es gibt ebenfalls große Unterschiede bei der Einsetzbarkeit von Arbeitsbühnen. Für große Einsätze sind sehr hohe Arbeitsbühnen nötig, für eher kleinere Häuser sind Bühnen vorteilhaft, die flexibel verschiebbar und besonders wendig sind.
Auch gibt es deutliche Unterschiede bei der Preisgestaltung, die genauer analysiert werden sollten. Besonders beliebte Marken bei Arbeitsbühnen sind zum Beispiel ELS, Snorkel, Krause oder RMS.
Auch bei den Ausführungen gibt es bei Arbeitsbühnen große Unterschiede. Wer viel Wert auf Arbeitsklima, Zufriedenheit der Angestellten und erleichterte Bedienung setzen möchte, kann auf elektrische Arbeitsbühnen setzen. Diese können durch Knopfdruck hoch und wieder heruntergefahren werden. Diese Technik erlaubt allerdings nur eine begrenzte Höhe. Für besonders hohe Reparaturen sind Kräne oder mechanische Arbeitsbühnen nötig.
Wie ist die Haftung bei Arbeitsbühnen Leasing geregelt und warum ist eine Vollkaskoversicherung so wichtig?
Für die Sicherheit der Arbeiter und Angestellten ist es besonders wichtig, dass eine umfangreiche Versicherung abgeschlossen wird, die für eventuelle Unfälle aufkommt. Dabei ist meist auch gleich die Unversehrtheit der Angestellten mit inbegriffen. In gewöhnlichen Leasingverträgen gibt es allerdings zusätzlich zu vielen Klauseln auch noch eine Vollkaskoversicherung, durch die man im Schadensfall rundum abgesichert ist.
Die Vollkaskoversicherung zahlt auch bei selbst verschuldeten Unfällen, Schäden und Defekten. Einige Ausnahmen gibt es allerdings bei grober Fahrlässigkeit.
Was passiert nach Ablauf der Vertragslaufzeit mit den Arbeitsbühnen?
Bereits vor Vertragsabschluss sollte man sich darüber informieren, ob es eventuell eine Kaufoption gibt, wenn der Leasingvertrag ausläuft. Durch eine Kaufoption wird dem Kunden eine komplizierte Rückgabe erleichtert und die Arbeitsbühnen können weiterhin genutzt und bei Projekten eingesetzt werden.
Sollte kein Kauf nach Vertragslaufzeit gewünscht sein, müssen die Bühnen wieder zurückgegeben werden. Da es sich bei einer Arbeitsbühne um einen Gebrauchsgegenstand handelt, dürfen kleinere Abnutzungen und Gebrauchsspuren nach der langen Zeit sichtbar sein. Größere Defekte und Schäden sollten aber noch innerhalb der Leasingdauer abgeklärt werden, dass unter Umständen noch die Versicherung dafür aufkommen kann.