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Leasing ermöglicht die Nutzung von Wirtschaftsgütern ohne sofortigen Kauf, wobei der Eigentumsübergang erst nach Zahlung aller Leistungen, einschließlich einer eventuellen Schlussrate, erfolgt. Leasingnehmer können die Vorsteuer abziehen, tragen jedoch das Risiko für außergewöhnliche Abnutzung. Bei Leasingverträgen bleibt das Objekt bilanziell beim Leasinggeber, was unterschiedliche steuerliche Behandlungen im Vergleich zum direkten Kauf ermöglicht.
Die „Drei-Wege-Finanzierung“ kombiniert Ballonfinanzierung und Leasing, indem sie niedrige Raten und flexible Endoptionen bietet: Vollständige Zahlung der Schlussrate, Anschlussfinanzierung oder Fahrzeugrückgabe. Sie eignet sich für Kreditnehmer, die Flexibilität am Ende der Laufzeit bevorzugen und das Risiko eines Restwerts tragen können.